Klagen gegen die Nutzer von kino.to werden vorbereitet

Einstigen Nutzern von kino.to droht unter Umständen demnächst Post von der Staatsanwaltschaft. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden untersucht derzeit, ob sich Anwender mit werbefreien Accounts strafbar gemacht haben und zwar der Verletzung des Urheberrechts und finanziellen Beistands des gesetzwidrigen Betriebs von kino.to.

Hinweis auf der kino.to Internetseite

 

Der Hintergrund ist folgender: Wenn man Filme auf kino.to ohne Werbeunterbrechung anschauen wollte, so konnte man dies tun, indem man sogenannter „Premium-Kunde“ wurde, wofür man jedoch zahlen musste. Im Zuge der Ermittlungen haben Beamte auf beschlagnahmten PCs der kino.to-Betreiber Daten dieser Premium-Kunden gefunden, die über die eBay-Tochter PayPal für den werbefreien Zugang bezahlt hatten. Dadurch haben die Ermittler die Möglichkeit festzustellen, wer, was, wann und wie häufig angeschaut hat.

Gegenüber MEEDIA erklärte Wolfgang Klein, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, dass man erst einmal nur die Strafbarkeit von „Großabnehmern“ prüfe. Da dies der erste „große Fall“ in dieser Art sei, lege man sein Augenmerk auf Einzelfälle.

Ob auch Nutzer, die Kino.to ohne Abo genutzt haben, strafrechtlich verfolgt werden, wird sich noch herausstellen.