Fallstricke beim Online-Handel – privat oder gewerblich?

Kann man Geld verdienen durch Aufräumaktionen zu Hause, um dann die Sachen im Internet zu verkaufen? Schon, doch wer regelmäßig beispielsweise auf dem Online-Marktplatz eBay Waren anbietet, ist unter Umständen schon ein professioneller Händler und hat damit wichtige Regeln zu beachten.

Gewerbliche Verkäufer haben mehr Dinge zu beachten als Privatanbieter (Widerrufsrecht, Retourenrecht, Gewährleistung, Steuern, …). Allerdings wissen das viele eBay-Verkäufer nicht und laufen daher Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten oder Post vom Finanzamt zu bekommen.

Wichtig zu wissen ist also: Handelt man als eBay-User als Privatverkäufer oder ist man bereits gewerblich tätig? Bedeutungslos ist dabei, als was man sich bei eBay registriert hat. Für die ordnungsgemäßen Angaben ist man  selbst zuständig und muss dafür Sorge tragen, dass man entsprechend seinen Verkäufen den richtigen Status angibt.

Grob unterscheiden kann man den privaten von dem gewerblichen Anbieter an folgenden Punkten:

Professioneller Händler:

  • kauft Waren ein, um sie dann weiter zu veräußern,
  • verkauft regelmäßig größere Mengen darunter auch viel Neuware,
  • bietet eine Vielzahl von Produkten über eine lange Periode an,
  • offeriert mehrfach die gleichen  Produkte.

Privatanbieter:

  • unregelmäßiges Anbieten von Artikeln meist aus dem eigenen Besitz.

Gewerbliche Händler sollten auf nachfolgende Punkte besonderes Augenmerk legen:

Impressum

Für gewerbliche Anbieter besteht eine Impressumspflicht. Das bedeutet Name und Adresse müssen auf der Seite hinterlegt sein. Seit dem 1. April 2008 publiziert eBay diese Angaben automatisch.

Widerrufs- und Rückgaberecht

Professionelle Händler sind dazu verpflichtet, ihren Käufern ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu bewilligen (fällt bei privaten Anbietern weg, wenn Artikel wie beschrieben). Dadurch haben die Kunden die Möglichkeit, ihren Kauf rückgängig zu machen.

Gewährleistung

Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der Ware 2 Jahre einzutreten. Dies gilt sowohl für neue Ware als auch für Gebrauchtwaren. Binnen dieses Zeitraums hat der Käufer einen Anspruch auf Überarbeitung, Kürzung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Gewährleistung deckt allerdings nur die Makel ab, die bei der Auslieferung schon existent sind.

Private Verkäufer können die Gewährleistung mit der richtigen Klausel umgehen. Beispielsweise mit der Formulierung „unter Ausschluss jedweder Gewährleistung“ kann der Privatanbieter die Gewährleistung ausschließen.

Steuerpflicht

Bei privaten Verkäufern sollte der Grenzbetrag von 17.500 Euro jährlich nicht überschritten werden. Liegen die Umsätze über diesem Betrag, muss der Privatanbieter Umsatzsteuer bezahlen. Ab einem Betrag von 24.500 Euro muss zusätzlich Gewerbesteuer abgeführt werden. Eine Steuerpflicht tritt ferner generell ein, wenn der Gewinn aus allen Verkäufen eines Jahres zusammen mehr als 511,00 Euro beträgt.