Abmahngefahr: eBay-Händler müssen den Begriff „Garantie“ mit Vorsicht verwenden

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm vom 15.Dezember 2011 (Az.: I-4 U 116/11) hat erneut bestätigt, dass ein Online-Händler es zu unterlassen hat, im geschäftlichen Verkehr den Begriff „Garantie“ zu verwenden, wenn dieser nicht genauer beschrieben wird.  Die Händler sind demnach dazu verpflichtet über den Inhalt der Garantie zu informieren und vollständig auf die gesetzlichen Rechte des Konsumenten bei Fehlern des Kaufobjektes hinzuweisen und darauf, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Tun sie das nicht, müssen sie mit einer Abmahnung rechnen.

Im zu verhandelnden Fall betrieb ein Internet-Verkäufer Handel mit Taschen und bot diese über den Online-Marktplatz eBay an. Für die Offerte nutzte er die Aussage: „Garantie und Widerrufsbelehrung“. Den Begriff der „Garantie“ hatte er allerdings nicht näher interpretiert und ebenso nicht dargelegt, wann die Garantie greift. Zudem muss eine Garantieerklärung die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Adresse des Garantiegebers enthalten. Da all das nicht der Fall war,  wurde der Taschenhändler von einem Mitbewerber abgemahnt.

Das OLG Hamm wies die Klage des abgemahnten Taschenhändlers mit Urteil vom 15.Dezember 2011 (Az. I-4 U 116/11) ab und hob eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz (LG Bochum Urteil vom 15.Juni 2011, I-13 O 65/11) auf.

Die Richter bestätigen ihre bisherige Rechtsprechung: Ein eBay-Händler muss exakte Aussagen zu der eingeräumten Garantie machen und die Bedingungen genau darlegen. Es muss unter anderem auch deutlich gemacht werden, ob es sich bei der in Aussicht gestellten Garantie um die des Händlers oder eine Garantie des Herstellers handelt. Verwendet ein Online-Händler das Wort „Garantie“ ohne nähere Erläuterungen handelt er wettbewerbswidrig (§477 des BGB). Der Käufer wird in die Irre geführt, da der Kunde davon ausgeht, dass  ihm nicht nur die nach Gesetz entsprechenden Gewährleistungsrechte gewährt werden.