Besonders günstige Markenartikel: Vorsicht bei der Schnäppchenjagd im Internet

Günstige Markenartikel auf eBay können Nachahmungen sein und dass ein vermeintlich günstiger Markenartikel im Internet teuer werden kann, musste eine Salzburger Schuhliebhaberin vor wenigen Wochen erfahren: Die Frau orderte ein Paar Louis Vuitton-Schuhe im World Wide Web, nicht ahnend, dass sie eine Fälschung geliefert bekommen sollte, und zahlte schlussendlich 200 Euro ohne die bestellte Ware jemals erhalten zu haben.

Lieferungen aus Staaten, die bekannt dafür sind, Markenprodukte zu fälschen, wie etwa China oder andere asiatische Länder, untersuchen die Zollbeamten besonders penibel.

Wenn der Zoll gefälschte Artikel aufspürt, erhält der Sendungs-Empfänger sowie der Rechte-Inhaber des Originals ein Schreiben, das dazu auffordert, die Vernichtung der Ware zuzulassen. Für den Verbraucher heißt das: Er muss innerhalb von 10 Werktagen sein Okay zur Vernichtung geben. Keine Reaktion innerhalb der Frist wird vom Zoll auch als Zustimmung zur Vernichtung der Ware gewertet. Sowohl Warenempfänger als auch Markenhersteller müssen der Vernichtung zustimmen, nur dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Fall erledigt ist.

Wie der Markenhersteller reagiert, wenn der Zoll ihn über die Einfuhr der nachgemachten Ware informiert, kann man als Käufer nie wissen. Einige Hersteller reagieren immer und werden tätig, andere hingegen zeigen nie Reaktionen. Die Österreicherin, die die Louis-Vuitton-Schuhe bestellte musste auf Anforderung des Markenherstellers eine „Unterlassungserklärung“ unterschreiben, mit der sie bestätigte, solche Handlung künftig zu unterlassen.

Der Salzburgerin entstanden Anwaltskosten, jedoch erfolgte die Einigung außergerichtlich. Louis Vuitton hätte der Vernichtung durch den Zoll auch nicht zustimmen und ein Gerichtsverfahren anstrengen können. Dieses hätte eine Klage auf Unterlassung, Warenvernichtung und unter Umständen Schadenersatz zur Folge haben können, was für die Frau deutlich kostspieliger gewesen wäre. Normalerweise sind Gerichtsverfahren relativ selten. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen klagt, steigt aber, je mehr gefälschte Artikel parallel verschickt wurden beziehungsweise je öfter der Adressat schon dabei erwischt wurde.

Es ist jedoch auch so, dass ein nicht vorsätzlich handelnder Verbraucher, der beispielsweise über den Online-Marktplatz eBay ein vermeintlich günstiges Markenobjekt bestellt, meist keine üppigen Verwaltungsstrafen (bei „vorsätzlicher Begehung“ bis zu 15.000 Euro) erhält. Diese drohen lediglich demjenigen, der Waren wieder einführt, die per Gerichtsbeschluss vernichtet hätten werden müssen.

Um auf der sicheren Seite zu sein und kein Plagiat zu erhalten, sollte man auf folgende Dinge achten:

  • Auch über eBay oder bei Onlineshops bekommt man Markenartikel nicht um die Hälfte günstiger!
  • Bei vermeintlich besonders günstigen Markenartikeln aus Fernost sollten alle Alarmglocken schrillen!
  • Ein Unternehmen, das auf der Webseite im Impressum nur eine E-Mail-Adresse und keine vollständige Postadresse hinterlegt, ist mit Vorsicht zu genießen.
  • Einige Originalhersteller listen auf ihrer Webseite auch bereits jene Web-Shops auf, die Fälschungen verkaufen.

Und immer daran denken: Auch im Internet wird nichts verschenkt!