Wann greift der PayPal-Verkäuferschutz und wann nicht?

In letzten Wochen wurde Guardian Money von einigen Verkäufern kontaktiert, die über eBay hochpreisige Artikel, vor allem Laptops, verkauft haben und Opfer von Gaunern wurden. In allen Fällen hatte der Käufer via PayPal seine Rechnung beglichen, aber auf einer persönlichen Abholung vor Ort bestanden. Kurz danach wurde bekannt, dass die Käufer zwar über einen real existierenden, legitimen PayPal-Account verfügte, der jedoch gehackt wurde.

Die Verkäufer nahmen nun an, dass PayPal sie in solch einem Fall schützen würde. Stattdessen mussten sie erkennen, dass PayPal bei persönlicher Abholung keinen Schutz bietet. In Wirklichkeit haben Verkäufer damit nicht mehr Schutz, als wenn der Artikel mit einem Scheck bezahlt wird, der dann platzt.

Der PayPal-Verkäuferschutz ist eigentlich eine gute Einrichtung, man sollte jedoch genau beachten wann der Käuferschutz greift und wann nicht!

 

Der Guardian empfiehlt den eBay-Nutzern die PayPal anbieten, die verkauften Waren nachverfolgbar/nachweisbar zu verschicken oder bei Vor Ort-Abholung nur gegen Barzahlung die Ware auszuhändigen. PayPal erklärte gegenüber dem Guardian, dass aus den AGB genau hervorginge, wann der Verkäuferschutz greife und wann nicht, damit der Verkaufspreis zurückerstattet werde.

Eines der Opfer der PayPal-Regelung ist der Brite Anthony L.. November 2011 verkaufte er sein Apple MacBook Pro auf eBay für 650 britische Pfund. Der Käufer nahm eine Zahlung via PayPal vor. Zwei Tage später holte der „Käufer“ den Laptop bei L. ab, und hinterließ positives Feedback auf L.‘s eBay Account. Der Verkäufer L. hat sich die Übergabe des MacBooks nicht unterschreiben lassen, da er das Geld schon auf seinem Konto hatte und damit die Transaktion als abgeschlossen ansah. Sechs Wochen später erhielt er eine E-Mail von PayPal, dass der Kontoinhaber einen Streitfall eröffnet hätte und, dass man die Transkation überprüfe. Weitere 10 Tage später informierte PayPal ihn, dass man dem Käufer den Kaufpreis zurückerstattet hätte, da er den Laptop nicht kontrollierbar übergeben hätte und deshalb „kein Beweis der Übergabe“ vorliege. Der PayPal-Account des Verkäufers L. ist nun um 650 britische Pfund überzogen und bis Ende Januar 2012 muss dieser wieder auf null sein – wenn nicht, wird PayPal einen Inkassobeauftragten bemühen. L. beklagt, dass weder PayPal noch der Gang zur Polizei Hilfe beim Auffinden des Gauners brachte.

Ein anderer Fall, der bei The Guardian Money eintraf lief ähnlich ab, jedoch über die Webseite Gumtree.

Ein PayPal-Sprecher erklärte, dass deutlich dargelegt werde, unter welchen Umständen der Verkäuferschutz gilt. Er gab allerdings auch zu, dass es nicht immer möglich ist, große Artikel nachverfolgbar/nachweisbar zu versenden. Hier sei dann ratsam über eine andere Zahlungsmethode als PayPal nachzudenken.

„Wir können sicher Lehren aus der Erfahrung von Herrn L. ziehen. Infolgedessen werden wir nachprüfen, wie wir solche Fälle zukünftig behandeln, in denen ein Verkäufer durch den Verkäuferschutz nicht abgedeckt ist, der aber die Sache persönlich übergab und den Fall der Polizei meldete. Wir werden auch überlegen wie wir die Nutzer besser aufklären können, was Verkäufer tun müssen um sicherzustellen, dass ihre Zahlung durch den Verkäuferschutz abgedeckt wird“, so der PayPal-Sprecher.

Als Zeichen des guten Willens hat PayPal zugesagt, den beiden oben beschriebenen Opfern den Schaden, der ihnen entstanden ist, zu erstatten.