Der Nahrungsmittel-Einkauf im Netz soll sicherer werden

Amazon versucht sich mit dem Lebensmittelverkauf im Internet schon seit 2010, musste aber auch schon herbe Kritik einstecken. Doch immer mehr Menschen haben immer weniger Zeit und so ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Lebensmittel über das Internet bezogen werden, um sich die Zeit für den Einkauf zu sparen.

Leider steigt damit aber auch die Zahl der Verkäufe von gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln im Internet oder solchen, die geeignet sind, die Konsumenten zu täuschen. Damit die Online-Händler nicht unkontrolliert ihrem Business nachgehen können, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Zusammenarbeit mit den Bundesländern ein Konzept zur Kontrolle des Lebensmittelhandels im Internet erarbeitet. Erste Untersuchungsresultate stimmen optimistisch. Doch ist es noch so, dass Händler die unerkannt bleiben wollen und im Impressum keine Angaben zu ihrer Person machen, im Internet kinderleicht weiter ihr Unwesen treiben.

Mittlerweile durchsucht eine zentrale Internet-Recherche-Einheit des BVL das Internet. Zwei Ziele stehen hierbei im Fokus:

  • Händler ausfindig machen, die Lebensmittel online anbieten,
  • gezielte Suche nach zwielichtig erscheinenden Angeboten.

Das können beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel sein, die mit Wirkungen beworben werden, die eher an ein Arzneimittel denken lassen als an ein Lebensmittel. Die Erfahrung zeigte, dass derart beworbene Mittel tatsächlich häufig Arzneistoffe enthalten und nicht grundlos keine Zulassung erhalten haben, da sie die Gesundheit massivbeeinträchtigen können.

Die Verbraucherzentrale NRW ermittelte gerade bei diesen Produkten in einer Stichprobe 90% Verstöße. Nach 20 verschiedenen Stoffen beziehungsweise Produkten suchten die Projektmitarbeiter bis dato im Netz, rund 270 Mal wurden sie fündig, zirka 120 Web-Shops listeten die entsprechenden Angebote. Auf die Beanstandung durch die amtliche Lebensmittelüberwachung löschten die meisten Händler ihre fragwürdigen Angebote. Und das sogar auf Dauer: Die meisten der bisher beanstandeten Produkte wurden auch nicht wieder auf anderen Webseiten angeboten.

Doch im Hinblick auf das breite Angebot gesundheitsschädlicher Mittel im Internet ist das kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Das Projekt setzt daher noch an anderen Stellen auf dem virtuellen Markt an: Integere Händler sollen positiv mit dem zertifizierten Gütesiegel der D21-Initiative ausgezeichnet werden. Darunter vereinen sich bekannte Online-Siegel wie „Trusted Shops“ oder „Safer Shopping“. Das Siegel beinhaltet bislang nur Kriterien zur Sicherheit der Informationstechnik und zum Vertragsabschluss. Das BVL will künftig auch lebensmittelbezogene Aspekte in den Zertifizierungskatalog aufnehmen. Ein wichtiger Punkt ist dabei, ob die Händler nach dem Lebensmittelrecht registriert sind, was eigentlich verpflichtend notwendig ist – was allerdings vielen unter ihnen gar nicht bewusst ist. Händler, die ihrer Registrierpflicht ordnungsgemäß nachkommen und auch sonst alle rechtlichen Vorgaben für den Handel mit Lebensmitteln erfüllen, sollen dann künftig mit dem modifizierten Siegel der D21-Initiative werben können.

Dabei sollen auch Kooperationen mit Online-Marktplätzen wie eBay oder Amazon geschlossen werden. Bis dahin ist es jedoch noch ein langer Weg.