Bilderklau im Internet: OLG Köln entscheidet zugunsten der Beklagten

Oft genug wurde schon davor gewarnt, Produktfotos aus anderen Internet-Shops, von Herstellern oder überhaupt von Fremden als sein eigenes zu nutzen. Doch immer wieder werden solche Fotos unerlaubt, ohne Einverständnis des Rechteinhabers verwendet.

So auch eine Privatanbieterin auf dem Online-Marktplatz eBay, die für das Angebot ihrer Ware auf eBay ein Produktfoto eines anderen Web-Shops, der ebenso Artikel auf eBay anbietet, verwendete. Die Privatverkäuferin hatte keine Genehmigung das Foto zu benutzen. Der Web-Shop klagte gegen die eBay-Userin auf Unterlassung. Der Streitwert, der unter anderem für die Berechnung der Gerichtskosten bedeutsam ist, wurde in der ersten Instanz auf 6.000 Euro festgelegt. Das erschien der Angeklagten zu hoch, weshalb sie Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegte.

Wie jetzt bekannt wurde, entschied in diesem Fall das OLG Köln (Beschluss v. 22.11.2011 – Az.: 6 W 256/11), dass der  Streitwert tatsächlich zu hoch sei und reduzierte diesen um die Hälfte auf 3.000 Euro.

Zur Begründung gab das Gericht folgendes an: Auf Grund der technischen Entwicklung seien verhältnismäßig nur noch 3.000 Euro, anstatt 6.000 Euro anzusetzen. Das allerdings hat nur dann Gültigkeit, wenn die Urheberrechtsverletzung im privaten oder aber kleingewerblichen Bereich begangen wurde. Zudem handele es sich um ein Lichtbild und nicht um ein Lichtbildwerk. Wäre ein Lichtbildwerk betroffen, seien weiterhin 6.000 Euro als Streitwert anzusetzen.
Ein Lichtbildwerk ist in Deutschland eine Fotografie, die eine geistige Schöpfung nach §2 (5) UrhG darstellt. Sie ist vom (einfachen) Lichtbild nach § 72 UrhG zu unterscheiden.

Ein Lichtbildwerk genießt nach § 64 UrhG (ebenso wie das Kunstwerk) den Schutz von 70 Jahren nach dem Tod des Fotografen.

Die Unterscheidung zwischen Lichtbildwerk und Lichtbild ist für den Streitwert ausschlaggebend. Frage ist nur: Ist diese Unterscheidung nicht oft auch Ansichtssache?

Microstock – eine kostenattraktive, sichere Alternative
Viele Bildnutzer sind bereit, die Risiken des Bilderklaus einzugehen, weil sie die hohen Kosten und komplizierten Lizenzbedingungen bei der Beschaffung von Bildmaterial über klassische Bildagenturen scheuen. Dabei stehen allen, die Bilder kaufen müssen, mit den so genannten Microstock-Plattformen wie zum Beispiel die Microstock-Bildagentur Fotolia sichere Alternativen zur Verfügung. Wer solche lizenzfreie Bilder erwirbt kann darauf vertrauen, dass die Urheberrechte geklärt sind und die entsprechenden Berechtigungen vorliegen.

Auch preislich sind die Bilder sehr attraktiv. Bei der Microstock-Bildagentur Fotolia sind Bilder in der Standardlizenz bereits ab 1 Euro erhältlich, diese Bilder können unabhängig von der Auflage und der geografischen Verbreitung zeitlich unbegrenzt für Print- und Online-Publikationen verwendet werden. Lediglich für Verkaufsprodukte wie Mousepads oder Kaffeetassen ist eine andere Lizenz nötig, die sogenannte Merchandise-Lizenz, die mit 50 Euro zu Buche schlägt.

Die Rechtsunsicherheit ist für Betreiber eines Onlineshops, als Verkäufer bei eBay oder einfach als Blogger schon groß genug. Bleiben Sie bei Photos und Grafiken auf der sicheren Seite und bedienen Sie sich für kleines Geld aus dem unfangreichen Portfolio der Microstock-Bildagentur Fotolia. Viele der Bilder und Grafiken auf onlinemarktplatz.de sind übrigens auch aus dem Fundus von Fotolia.

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