eBay-Auktion: Zeitgleich stattfindender anderweitiger Verkauf nicht erlaubt

Anbieter auf dem Online-Marktplatz eBay dürfen eine Versteigerung nicht deshalb beenden, weil sie die angebotene Ware angeblich auf einem anderen Weg veräußert haben. Stoppen sie die Auktion dennoch, dann sind sie verpflichtet Schadensersatz zu zahlen. Das entschied das Amtsgericht Nürtingen in einem am Mittwoch, 18. Januar 2012, veröffentlichten Urteil, das am 16. Januar 2012 (Az.: 11 C 1881/11) ergangen ist.

Das Gericht gab damit einem Bieter auf 4 Winterreifen (D Sport Winter MS 255/55 RS 95 HMS) recht. Die Reifen waren auf dem Online-Marktplatz eBay zur Versteigerung offeriert worden. Mit einem Gebot von einem Euro blieb der Mann der Meistbietender. Einen Tag vor Ende der Auktion wurde das Angebot jedoch gestoppt. Der Bieter bestand darauf, dass ihm die Reifen zum Preis von einem Euro zustünden.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay ist unter anderem festgelegt, dass Verkäufer eine Auktion nur dann ausnahmsweise einstellen dürfen, sollte der Artikel „verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar“ sein. Im zu verhandelnden Fall erklärte der Verkäufer, er habe einen Bekannten gebeten, die Reifen für ihn zu veräußern. Der Bekannte habe von seiner eBay-Auktion keine Kenntnis gehabt und die Reifen inzwischen tatsächlich verkaufen können. Für den Verkauf auf eBay hätten sie deswegen nicht mehr zur Verfügung gestanden.

Das Amtsgericht Nürtingen entschied jedoch, dass der Bieter Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des geschätzten Wertes der Reifen von 579,00 Euro habe. Abzuziehen sei nur der gebotene Kaufpreis von einem Euro.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Privatverkauf nicht mit einem Diebstahl oder sonstigem „Verlust“ des Artikels vergleichbar sei. Mit dem zur Auktion zeitgleich stattfindenden privaten Verkauf habe sich der Winterreifen-Anbieter deutlich „außerhalb der ‚Spielregeln’“ bei eBay begeben. Ein „lachhaft“ geringer Preis, in diesem Fall ein Euro, sei das Risiko, das jeder Verkäufer bei eBay eingehe.