Neuer Gesetzesentwurf soll den Missbrauch von Abmahnungen einschränken

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte vor wenigen Tagen gegenüber der Saarbrücker Zeitung, dass sie „eine große Gesetzesinitiative zum Recht im Internet“ plane: Der Missbrauch von Abmahnungen, vor allem bei Urheberrechtsverletzungen, soll damit endgültig eingedämmt werden. Zu Beginn des neuen Jahres soll daher eine Gesetzesvorlage zur Stärkung der Verbraucherrechte im Netz dargeboten werden.

Im Jahr 2010 soll es zirka 600.000 Abmahnungen gegeben haben. Bislang galt folgende Regelung: Die Höchstgrenze bei einfach gelagerten Fällen darf maximal 100,00 Euro betragen. Diese Regel griff jedoch selten, denn die Richter stuften die Mehrzahl der Fälle als „nicht einfach“ ein.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will nun dafür sorgen, dass Streitwerte im Gesetz verankert werden, damit die Abmahnkosten nicht ausufern. Besonders die kleinen Online-Händler will die Ministerin absichern. Diese werden sehr oft kostspielig abgemahnt, da sie angeblich nicht alle Anordnungen exakt einhielten.

Leutheusser-Schnarrenberger fügt an, dass die sogenannte Button-Lösung bei Bestellungen schon in der parlamentarischen Beratung  sei. Die Kunden sollen vor jeder Internet-Bestellung genauestens auf die Folgen und Kosten aufmerksam gemacht werden.

Unterstützung für die Pläne der Ministerin gibt es auch vom Branchenverband BITKOM. Der Hightech-Verband fordert, das geltende Abmahn-Recht im Internet zu überprüfen. „Abmahnungen können ein legitimes Instrument im Wettbewerb sein, werden im Internet aber vielfach missbraucht. Dem massenhaften Abmahn-Missbrauch muss Einhalt geboten werden“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf in Berlin. „Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sind Abmahnungen eine der größten Wachstumshürden.“ Oft würden Online-Angebote gezielt von Konkurrenten und Anwälten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen.

Der jährliche Schaden pro Online-Händler durch Abmahnungen beträgt laut einer Studie des Garantie-Dienstleisters „Trusted Shops“ im Mittel 5.300 Euro. Jeder 2. Händler sehe sich durch Abmahnungen in seiner Existenz bedroht. „Leider entsteht der Eindruck, dass Abmahnungen von manchen Anwälten und deren Auftraggebern als Einnahmequelle missbraucht werden“, erklärt Professor Kempf. So würden Abmahnungen gezielt an viele Adressaten versendet und die Streitwerte bewusst hoch angesetzt. Dabei werde die Unsicherheit vieler vornehmlich kleiner Online-Händler ausgenutzt. „Gerade im Online-Handel ist eine Vielzahl an Detailvorschriften zu beachten. Entsprechend hoch ist die Gefahr unbeabsichtigter Verstöße“, erklärt Kempf. Neben einer gesetzlichen Einschränkung der Abmahnungen hält BITKOM daher auch eine umfassende Aufklärung der Händler für nötig.

Ein häufiger Grund für Abmahnungen sind Fehler bei der Widerrufsbelehrung. Diese gibt an, innerhalb welcher Zeit Internet-Kunden die Ware retournieren dürfen. Der BITKOM empfiehlt Händlern, ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Muster für die Widerrufserklärung zu nutzen.