eBay Mitteilung: Gewerbliche Verkäufer bestimmter Warengruppen müssen Grundpreis angeben
Basierend auf der aktuellen Rechtsprechung möchte eBay darauf hinweisen, dass Sie als gewerblicher Verkäufer von Grundpreisangaben-pflichtigen Produkten dazu verpflichtet sind, den Grundpreis Ihres Artikels prominent anzugeben.
Dies können Sie momentan innerhalb der Artikelbezeichnung (Titel) bzw. im Untertitel angeben. Eine Angabe des Grundpreises nur in der Artikelbeschreibung reicht nicht aus. So stellen Sie sicher, dass Sie den Anforderungen der Preisangabenverordnung in Bezug auf die Anzeige der Grundpreise entsprechen.
Ein Beispiel: Sie können 10 kg Waschpulver für einen Verkaufspreis von 10 Euro als Artikel einstellen. Der Grundpreis wäre dann 1 Euro pro Kilo.
eBay arbeitet intensiv an einer technischen Lösung, um Ihnen diesen Prozess in der nahen Zukunft einfacher zu gestalten.
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