Hohe Abmahngefahr für Onlinehändler bei Verwendung der alten Widerrufsbelehrung

Zum 04.08.2011 wurden die rechtlichen Bestimmungen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen geändert. Online-Händler hatten drei Monate Zeit, ihre Widerrufsbelehrungen den neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen. Zahlreiche Händler haben diese Frist jedoch versäumt. Diese sind nun in großer Gefahr, abgemahnt zu werden.

Protected Shops sichert seine Kunden ab. Diese erhalten die korrekte Widerrufsbelehrung bereits seit August. „Onlinehändler, welche noch die alte Widerrufsbelehrung verwenden, sollten jetzt schnell handeln, um einer Abmahnung zuvorzukommen“ so Philip Heilberger, Geschäftsführer der Protected Shops GmbH. „Jeder weitere Tag an dem die veraltete Widerrufsbelehrung verwendet wird, erhöht die Gefahr einer Abmahnung!“ so Heilberger weiter.

Protected Shops versorgt nun schon über 5.000 Onlineshops mit abmahnsicheren Rechtstexten. Neben den wichtigsten Rechtstexten für den Onlinehandel, wie AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung und Batteriegesetz liefert Protected Shops ebenso die wichtigen Versandkosteninformationen sowohl fürs In- und Ausland. Im Rahmen der Haftungsübernahmegarantie übernimmt Protected Shops die Abmahnkosten des Onlinehändlers im Falle einer Abmahnung. Durch das Protected Shops Siegel werden die Online-Shops optimal geschützt. Bisher wurde die Haftungsübernahmegarantie nicht in Anspruch genommen.

Darüber hinaus kann man bei Protected Shops das erste anwaltlich betreute Bewertungssystem buchen. Das Bewertungs-Widget lässt sich in Größe, Farbe und Umrandung ganz nach dem Geschmack der Händler in verschiedenen Layouts an ihren Shop anpassen.

Frank