eBay-Auktionen dürfen nicht grundlos abgebrochen werden

Bietet ein Verkäufer auf dem Online-Marktplatz eBay einen Gebrauchtwagen zur Versteigerung an, so ist es ihm untersagt die laufende Auktion ohne stichhaltigen Grund kurz vor dem festgesetzten Ende abzubrechen. Die Tatsache, dass bei einer gleichzeitig laufenden Online-Versteigerung auf einer anderen Plattform ein höherer Auktions-Preis erzielt werden könnte, ist keine statthafte Entschuldigung für den Vertragsbruch, so entschied (Az. 4 C 390/10). das Amtsgericht Menden.

Die Deutsche Anwaltshotline berichtet, dass es in dem Gerichtsstreit um ein 1993 erstzugelassenes Kraftfahrzeug ging, das auf dem Online-Marktplatz eBay von seinem Besitzer mit einem Mindestgebot von einem Euro für einen Tag online angeboten worden war. Zirka 10 Minuten vor Ende der Versteigerung lag für den PKW ein Höchstgebot von 605,99 Euro vor. Dasselbe Fahrzeug jedoch war parallel bei mobile.de zur Auktion angeboten worden und zu diesem Zeitpunkt waren schon 750,00 Euro geboten. Der PKW-Besitzer brach daher die für ihn ungünstigere eBay-Auktion ab. Der auf eBay Meistbietende ging leer aus.

Das Mendener Gericht entschied nun allerdings: Ein eBay-Verkäufer ist nicht befugt, eine Auktion verfrüht abzubrechen und seine auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung zu widerrufen oder anzufechten. Nur wenn berechtigte Gründe dafür vorliegen sei das möglich. Der Verlust des Kaufgegenstandes etwa, der eine objektive Unlösbarkeit der Leistung nach sich zieht, wäre ein solcher Grund.

Die Behauptung des Verkäufers, dass der von dem unvermittelten Abbruch Betroffene ohnedies nicht Meistbietender geworden wäre, da bei mobile.de ein höheres Gebot vorgelegen habe, ist dafür völlig bedeutungslos.

Der auf eBay leer ausgegangene Meistbietende kann wegen des gesetzwidrigen Auktionsendes einen entsprechenden Nichterfüllungsschaden geltend machen. Der entsprechende Betrag ergibt sich aus der Differenz des von einem Sachverständigen geschätzten Verkehrswertes des Autos minus Versteigerungshöchstgebot. Im zu verhandelnden Fall waren das 294,01 Euro.