Gewerbsmäßiger eBay-Betrug bringt Ehepaar vor Gericht

Vor dem Schöffengericht Jever müssen sich seit dem 1. November 2011 ein Ehepaar aus dem Jeverland und ein Mann aus Wilhelmshaven wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betrugs verantworten. Das Trio soll in den Jahren 2007 und 2008 das Internet-Auktionshaus eBay in 7 Fällen vorsätzlich um die fälligen Transaktionsgebühren betrogen haben, so lautet die Anklage. Die jeweiligen Konten sollen vor Abbuchung der Gebühren leer geräumt worden sein. eBay soll damit ein Schaden von knapp 20.000 Euro entstanden sein.

Das Ehepaar versteigerte über eBay vor allem Möbel und Regalsysteme, aber auch andere Artikel, die in Wilhelmshaven in einer Halle gesammelt und für den Versand zu den Käufern verpackt wurden. Angeboten wurden die Artikel über die eBay-Zugangsdaten von Strohmännern. Einer davon ist der 40-Jährige aus Wilhelmshaven, der nun auch mit auf der Anklagebank sitzt.

In einer schriftlichen Aussage, die der Rechtsanwalt des 40-Jährigen verlas, erläuterte der Mann, er habe sich von dem Auftreten des Ehepaars blenden lassen. Von dem Unternehmen sei er beeindruckt gewesen, musste allerdings auch feststellen, dass die Strukturen nicht transparent gewesen seien.

Nachdem er feststellte, dass eine Vielzahl an Waren über seinen Account zur Auktion angeboten wurde, änderte er das Passwort. Da er zu dem damaligen Zeitpunkt Arbeitslosengeld-II empfangen habe, befürchtete er, dass ihm die Einnahmen angerechnet würden. Der Ehemann riet ihm ein anderes Bankkonto zu eröffnen. Er selbst habe nur 250 Euro an Provision erhalten. Zudem sei er davon ausgegangen, dass die Transaktionsgebühren bezahlt würden, so der 40-jährige Mann.

Die 43-jährige Ehefrau erklärte, sie habe nur bei der Buchhaltung geholfen, das Geschäftliche sei Sache der Männer gewesen. Sie selbst habe keine Waren angekauft und auf eBay eingestellt. Auch habe sie zu den Konten keinen Zugang gehabt.

Der Ehemann sagte aus als Agent die Verkaufsshops verschiedener Kunden organisiert zu haben. Natürlich habe er Verkaufserlöse erzielt, denn er habe ja Waren bezahlen bzw. neue Produkte einkaufen müssen. Die jeweiligen Shop-Inhaber hätten aber selbst die Versteigerungsgebühren zahlen müssen, worauf er sie auch wiederholt aufmerksam gemacht habe. Die jeweiligen Shops sind im Übrigen nach und nach von eBay gesperrt worden, weil es anscheinend massive Kundenbeschwerden gab.

Die Vorsitzende Richterin will nun tiefere Erkenntnisse in die Geld-Bewegungen gewinnen und dazu Zeugen hören. Für das Verfahren sind weitere 5 Verhandlungstage angesetzt. Werden die Angeklagten verurteilt, müssen sie mit Haftstrafen von mindestens einem halbem Jahr rechnen, die zur Bewährung ausgesetzt werden können.