PayPal lenkt bei Kuba-Embargo ein

Vor dem Landgericht Traunstein ist in der Auseinandersetzung um die Blockade kubanischer Waren in Deutschland durch den Online-Bezahldienst PayPal ein Vergleich erzielt worden, so amerika21.

Der Online-Bezahldienst verpflichtet sich, die Sperre des PayPal-Accounts des Internet-Händlers bardealer.de wieder aufzuheben. Der Händler vertreibt in Deutschland Waren aus Kuba. Im Gegenzug hat sich die DTS&W GmbH, die Betreiber-Firma von bardealer.de,  verpflichtet, Waren aus Kuba anderweitig abzurechnen und nicht mehr via PayPal.

Der Prozess gegen PayPal Europe war von vielen Web-Händlern unterstützt worden, nachdem ihre Konten wegen des Handels mit Waren aus Kuba blockiert wurden. Der Streit zwischen Händlern und PayPal läuft seit Ende Juli 2011. PayPal mit Stammsitz in den Vereinigten Staaten sieht sich verpflichtet, das US-Embargo gegenüber Kuba auch in seinen ausländischen Tochtergesellschaften umzusetzen.

Nach dem nun erlangten Vergleich könnte es durchaus sein, dass PayPal ebenso mit anderen Betroffenen eine zufriedenstellende Lösung findet. Was PayPal Europe anscheinend aber durch eine Verschwiegenheitsregelung abbiegen will. Eigentlich hatten die Anwälte von PayPal Europe gefordert, über die Vereinbarung Stillschweigen zu bewahren, doch amerika 21 hat aus Juristenkreisen davon erfahren.

Im September 2011 hatte sich auch die Drogeriemarktkette Rossmann nach Drohungen von PayPal entschieden, keine Zahlung mehr über den Bezahldienst anzubieten.

Nicht geklärt blieb allerdings bislang die Frage, ob PayPal als Tochter des US-amerikanischen eBay-Konzerns die Blockadegesetze gegen Kuba in Europa durchsetzen darf. Hiermit beschäftigten sich mittlerweile auch Bundesbehörden.