E-Postbrief garantiert Volljährigkeit des Verbauchers

Der E-Postbrief garantiert ab sofort dem Online-Händler die Volljährigkeit des Bestellers. Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat das neue Kommunikationsmedium der Deutschen Post als sogenanntes „übergreifendes Jugendschutz-Konzept“ eingestuft. Mit dieser Einstufung besitzt der E-Postbrief das höchstmögliche Qualitäts-Niveau zur Altersprüfung im Internet. Online-Händler, die den E-Postbrief bei Kundenbestellungen einsetzen, erfüllen somit bei korrekter Umsetzung des von der KJM bewerteten Konzeptes die rechtlichen Vorgaben des Jugendschutzes. Der Markt für Bezahl-Downloads wächst rasant: Im vergangenen Jahr gaben Bundesbürger nach Angaben des IT-Branchenverbands BITKOM bereits knapp 400 Millionen Euro für Online-Inhalte aus.

Der E-Postbrief stellt sicher, dass altersbeschränkte Content- und Softwaredownloads nur von volljährigen Kunden erworben werden. Konsumenten können nun Filme und Spiele mit Altersbeschränkung bequem binnen weniger Minuten kaufen und herunterladen. Internet-Händlern gestattet der Einsatz des E-Postbriefs eine Vereinfachung der manchmal umständlichen Bestellprozesse.

Der Ablauf beim Kauf eines Downloads ist einfach: Der Kunde gibt bei der Online-Bestellung seine E-Postbrief-Adresse an. Sie ist ein zweifelsfreier Beleg für seine Identität und seine Volljährigkeit: Denn wer sich für den E-Postbrief registrieren lässt, muss mindestens 18 Jahre alt sein und sich in einer Postfiliale persönlich mit seinem Personalausweis identifizieren. Der Online-Anbieter sendet dem Besteller nun einen Sicherheitscode an dessen E-Postbrief-Adresse. Mit diesem Code kann der Kunde die Online-Bestellung abschließen und den Download starten. Für indizierte Software und Content, die besonderen Jugendschutzbestimmungen unterliegen, gibt der Käufer als zusätzliche Sicherheitsstufe noch eine Handy-Tan ein.