eco Umfrage zu 5 Jahre DSGVO: Große Mehrheit der Deutschen schützt online ihre persönlichen Daten
Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai entscheiden sich die meisten Verbraucher:innen in Deutschland bewusst dafür, ihre persönlichen Daten im Internet zu schützen. Das zeigt eine bevölkerungsrepräsentative Civey-Umfrage im Auftrag des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V. Mehr als Dreiviertel (78,4 Prozent) der 2.500 Befragten nennt mindestens eine aktive Maßnahme zum Datenschutz: 49,7 Prozent schränken auf dem Smartphone die Berechtigungen von Apps ein, 40,2 Prozent konfigurieren ihren Internet-Browser, um ihre Daten zu schützen und 35,2 Prozent nutzen soziale Medien bewusst mit Blick auf ihre persönlichen Daten. Die eigenen Smart Home Geräte konfigurieren hingegen nur 8,1 Prozent der Befragten für mehr Datenschutz.
DSGVO fördert freien Datenverkehr im EU-Binnenmarkt
Die DSGVO trat 2018 in Kraft, um die Verarbeitung personenbezogener Daten, sowohl privat wie öffentlich, EU-weit zu vereinheitlichen. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. „Fünf Jahre nach Inkrafttreten ist dieses grundlegende Ziel zu großen Teilen erreicht, wenn auch noch in der konkreten Ausgestaltung – vor allem in Deutschland – nicht vollständig vereinheitlicht“, sagt eco Geschäftsführer Alexander Rabe.
Rabe bewertet die fortlaufenden Bestrebungen zur Vereinheitlichung der europäischen Datenschutz-Bestimmungen seit Inkrafttreten der DSGVO 2018 dennoch als grundsätzlich positiv und notwendig als Voraussetzung zur Vereinheitlichung eines digitalen Binnenmarkts in Europa, denn „Ein funktionierender Datenschutz und DSGVO-konformes Handeln stärken Vertrauen in digitale Dienste und Anwendungen“, so Rabe weiter.
„Gerade in Deutschland müssen wir jedoch verstärkt gegen teils widersprüchliche Kleinteiligkeit und vor allem überbordende Bürokratie bei den 16 unterschiedlichen Auslegungen der Datenschutzbeauftragten der Länder entgegenwirken.“
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