Statement von BIEK-Vorsitzendem Marten Bosselmann zur Gewichtsbegrenzung von Paketen

„Den Paketdiensten ist der Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich ein wichtiges Anliegen. Auch angesichts des aktuellen Fach- und Arbeitskräftemangels ist die Sicherstellung von guten Arbeitsbedingungen und eine wertschätzende Zusammenarbeit essenziell. Durch das etablierte Präqualifizierungsverfahren PQ KEP sowie die internen Auditprogramme der Unternehmen wird sichergestellt, dass die geforderten Qualitätsstandards zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überwacht und eingehalten werden. Um die Belastung der körperlich durchaus herausfordernden Arbeit der Paketzustellung und -sortierung zu verringern, testen Paketdienste technische Innovationen und wenden bewährte Maßnahmen an, die für Entlastung sorgen. Von automatischen Sortiersystemen am Band und den Einsatz von Exoskeletten zur Rückenentlastung über die ergonomische Optimierung von Fahrzeugen bis zur Verkürzung von Laufwegen dank neuer Navigationssysteme – die Unternehmen der Paketbranche investieren laufend in die effiziente und ressourcenschonende Paketlogistik.

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Statement von BIEK-Vorsitzendem Marten Bosselmann zur Gewichtsbegrenzung von Paketen. ©Depositphotos

Das durchschnittliche Gewicht eines Pakets ist in den letzten Jahren mit steigendem E-Commerce-Anteil tendenziell kleiner und leichter geworden. Derzeit liegt das Durchschnittsgewicht bei rund 5 Kilogramm. Pakete, die über 20 Kilogramm wiegen, sind mit weniger als 5 Prozent die Ausnahme, nicht die Regel. Die Zustellerinnen und Zusteller werden regelmäßig in Hinblick auf den Arbeitsschutz geschult und verfügen über Transporthilfen wie Sackkarren. Es ist geübte Praxis, dass besonders schwere oder sperrige Pakete üblicherweise nicht in der regulären Sortierung abgewickelt werden. Eine Gewichtskennzeichnung durch die Versender ist zweifellos sinnvoll. Sie schützt die Zustellerinnen und Zusteller zusätzlich. Nicht zuletzt trägt auch die erfolgreiche Erstzustellung zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller bei. Empfängerinnen und Empfänger können entscheidend daran mitwirken, indem sie im Falle ihrer Abwesenheit eine Abstellgenehmigung erteilen oder einen alternativen Zustellort wählen.

Die Pläne des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, Gewichtsbegrenzungen von Paketen im Rahmen der aktuellen Novelle des Postgesetzes festzusetzen, sehen wir allerdings kritisch. Wir warnen davor, das Postgesetz in seinem Kern als Wettbewerbsgesetz mit fachfremden Aspekten zu verwässern. Das Arbeitsschutzrecht bietet hierfür den geeigneten Raum.“

Bundesverband Paket und Expresslogistik