Neues Artikelmerkmal “Preis des Veranstalters/Originalpreis” beim Verkauf von Tickets bei eBay.de

Ab sofort sollten Sie beim Verkaufen von Tickets in verschiedenen Kategorien das neue Artikelmerkmal Preis des Veranstalters/Originalpreis angeben. Ab 20. April wird die Angabe in einigen Kategorien verpflichtend. Angebote “Gültig bis auf Widerruf” müssen bis zum 30. Mai 2023 das neue Artikelmerkmal enthalten, wenn es in der Angebotskategorie verpflichtend ist.

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Neues Artikelmerkmal “Preis des Veranstalters/Originalpreis” beim Verkauf von Tickets bei eBay.de. pixabay.com ©igorovsyannykov (Creative Commons CC0)

Mit dieser Änderung kommen wir bei eBay der gesetzlichen Anforderung nach, darüber zu informieren, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Veranstalter einen Preis für den Erwerb von Eintrittsberechtigungen festgelegt hat. eBay darf Verkäufer*innen daher solche  Angebote nur ermöglichen, wenn sie die erforderliche Preisangabe beim Verkauf von Tickets machen bzw. erklären, dass kein solcher Preis festgelegt wurde.

Ab 30. Mai 2023 werden eBay-Angebote ohne das Artikelmerkmal in den Kategorien, in denen die Angabe verpflichtend ist,  beendet. Angebote “Gültig bis auf Widerruf” ohne dieses Artikelmerkmal werden ebenfalls am 30. Mai 2023 beendet.

Wenn Sie Drittanbieter-Tools zum Verwalten Ihrer Angebote verwenden, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Drittanbieter zusammenzuarbeiten, um Ihre Angebote entsprechend zu ergänzen.

Weitere Informationen zu den Kategorien, in denen das Artikelmerkmal empfohlen bzw. verpflichtend wird, und wie Sie der Anforderung nachkommen, finden Sie in unserem Verkäuferportal. Jetzt informieren und Artikelmerkmal in Ihren Angeboten ergänzen.