CSA veröffentlicht 7. Auflage der Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing

Die CSA (Certified Senders Alliance) hat ihre „Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ in 7. Fassung veröffentlicht. Online bietet diese ab sofort aktuelles Wissen und praktische Tipps zur Umsetzung rechtlicher Regeln für den Versand kommerzieller E-Mails – in Deutschland und international. Diese Richtlinie geht über die CSA-Kriterien hinaus, die seit 2004 die Grundlage bilden für die CSA-Zertifizierung. Julia Janßen-Holldiek, Director CSA sagt: „Mit der vorliegenden Richtlinie für rechtmäßiges E-Mail-Marketing laden wir Leser:innen dazu ein, Details zu spezifischen Themen zu erfahren und sich an praktischen Umsetzungsvorschlägen zu orientieren.“ Die vielen Autor:innen bringen die Expertise ihres Rechtsgebietes ein und gehen auf die sich verändernden Rechtsprechungen und Gesetzgebungen ein.

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CSA veröffentlicht 7. Auflage der Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing. pixabay.com ©ribkhan (Creative Commons CC0)

Konsequenzen durch unrechtmäßigen Versand vorbeugen

Als Autor:innen konnten auch dieses Mal wieder Rechtsanwält:innen gewonnen werden, die beratend für und in Unternehmen oder Verbänden tätig sind und damit sowohl über exzellentes Wissen als auch über vertiefte Kenntnisse der rechtlichen Herausforderungen in der E-Mail-Marketingbranche verfügen.

Die Richtlinie beantwortet dabei grundlegende Fragen, etwa „Was ist Werbung?“ und „Wie erhalte ich eine rechtlich korrekte Einwilligung und wann kann ich darauf verzichten?“. Auch die Gestaltung des Impressums wird juristisch verständlich und mit konkreten Beispielen anschaulich erklärt. Gleiches gilt für die Themenkomplexe Auftragsverarbeitung und Tracking. Ein eigenes Kapitel ist der Rechtslage in anderen Ländern innerhalb und außerhalb der EU gewidmet. Schließlich wird auf mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen geltendes Recht hingewiesen und damit unternehmerische Risiken realistisch eingeordnet.

Wesentliche Änderungen im Vergleich zur vorherigen Fassung

Die siebte Fassung enthält dabei zahlreiche Änderungen und Neuigkeiten im Vergleich zur vorherigen Fassung aus dem Jahr 2016. Zu erwähnen sind hier die Auswirkungen der Einführung der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018, welche die Branche bis heute vor Herausforderungen stellt. Berücksichtigt sind auch das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Durch das Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofes sind weitere Unsicherheiten im Hinblick auf den Datenaustausch insbesondere mit den USA entstanden, die bis zum heutigen Tag noch nicht ausgeräumt sind. Die Richtlinie ordnet die relevanten gesetzlichen Regelungen verständlich ein und gibt anhand von Beispielen viele wertvolle Hinweise auf mögliche Lösungen.

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