Kampf gegen Wegwerfgesellschaft: EU-Kommission will Recht auf Reparatur

Die Europäische Kommission hat heute einen neuen Vorschlag für gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren angenommen, der zu Einsparungen für die Verbraucher/innen führen und die Ziele des europäischen Grünen Deals u. a. durch die Verringerung des Abfallaufkommens unterstützen soll. In den letzten Jahrzehnten wurde bei fehlerhaften Produkten häufig der Ersatz gegenüber einer Reparatur bevorzugt, und den Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden nach Ablauf der gesetzlichen Garantie keine ausreichenden Anreize für eine Reparatur der betreffenden Waren geboten. Mit dem Vorschlag wird es für Verbraucher/innen einfacher und kostengünstiger, Waren reparieren statt sie ersetzen zu lassen. Darüber hinaus wird eine höhere Nachfrage den Reparatursektor ankurbeln und gleichzeitig Anreize für Hersteller und Verkäufer schaffen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.

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Kampf gegen Wegwerfgesellschaft: Kommission will Recht auf Reparatur. ©Depositphotos

Mit dem Vorschlag wird sichergestellt, dass im Rahmen der gesetzlichen Garantie mehr Produkte repariert werden und dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern einfachere und kostengünstigere Optionen zur Reparatur von technisch reparierbaren Produkten (beispielsweise Staubsauger oder bald Tablets und Smartphones) zur Verfügung stehen, wenn die gesetzliche Garantie abgelaufen ist oder die Ware verschleißbedingt nicht mehr funktionsfähig ist.

Neue Maßnahmen zur Förderung und Erleichterung von Reparatur und Wiederverwendung

Mit dem Vorschlag wird sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Garantie ein neues „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher/innen eingeführt.

Im Rahmen der gesetzlichen Garantie werden Verkäufer Reparaturen anbieten müssen, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz.

Über die gesetzliche Garantie hinaus wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein neues Paket von Rechten und Instrumenten zur Verfügung stehen, um eine „Reparatur“ zu einer einfachen und verfügbaren Option zu machen:

  • Anspruch der Verbraucher/innen gegenüber Herstellern auf Reparatur von Produkten, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, wie Waschmaschinen oder Fernsehgeräte. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich Verbraucher/innen jederzeit an jemanden wenden können, wenn sie sich für eine Reparatur ihres Produkts entscheiden. Zugleich sollen Hersteller angeregt werden, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.
  • Verpflichtung der Hersteller zur Unterrichtung der Verbraucher/innen über die Produkte, die sie selbst reparieren müssen.
  • Eine Matchmaking-Reparaturplattform im Internet, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kontaktaufnahme zu Reparaturbetrieben und Verkäufern instandgesetzter Waren in ihrer Region zu ermöglichen. Die Plattform soll Suchen nach Standorten und Qualitätsstandards ermöglichen, den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, attraktive Angebote zu finden, und die Sichtbarkeit von Reparaturbetrieben erhöhen.
  • Ein europäisches Formular für Reparaturinformationen, das die Verbraucher/innen von jedem Reparaturbetrieb verlangen können, wodurch Transparenz in Bezug auf die Reparaturbedingungen und den Preis geschaffen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern der Vergleich von Reparaturangeboten erleichtert wird.
  • Ein europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen wird entwickelt, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei zu helfen, Reparaturbetriebe zu ermitteln, die sich zu einer höheren Qualität verpflichten. Dieser Standard für eine „einfache Reparatur“ steht allen Reparaturbetrieben in der gesamten EU offen, die bereit sind, sich zu Mindestqualitätsstandards, etwa in Bezug auf die Lebensdauer oder die Verfügbarkeit von Produkten, zu verpflichten.

Nächste Schritte

Der Kommissionsvorschlag muss vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.

Hintergrund

Eine kürzlich durchgeführte Eurobarometer-Umfrage hat gezeigt, dass 77 % der Europäerinnen und Europäer eine persönliche Verantwortung für die Eindämmung des Klimawandels empfinden. Entsorgte Produkte sind häufig noch gebrauchsfähige Waren, die repariert werden können, aber oft vorzeitig weggeworfen werden, was jährlich 35 Mio. Tonnen Abfall, 30 Mio. Tonnen verschwendeter Ressourcen und 261 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen in der EU zur Folge hat. Darüber hinaus wird der Verlust, der den Verbraucherinnen und Verbrauchern dadurch entsteht, dass sie sich für Ersatz statt Reparatur entscheiden, auf fast 12 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt. Die Initiative wird überdies schätzungsweise 4,8 Mrd. EUR an Wachstum und Investitionen in der EU generieren.

Eine Reparatur wird von den Verbraucherinnen und Verbrauchern jedoch häufig als schwierig angesehen. Die Initiative „Recht auf Reparatur“ ergänzt mehrere andere Vorschläge, die die Kommission vorgelegt hat, um einen nachhaltigen Verbrauch während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts zu erreichen und den Rahmen für ein echtes EU-weites „Recht auf Reparatur“ zu schaffen.

Dieser Vorschlag ist Teil des übergeordneten Ziels der Europäischen Kommission, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dies klappt jedoch nur, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Unternehmen nachhaltiger konsumieren und produzieren.

Der Vorschlag für ein „Recht auf Reparatur“ wurde in der neuen Verbraucheragenda und im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt. Damit sollen Hindernisse beseitigt werden, die Verbraucher/innen aufgrund von Unannehmlichkeiten, mangelnder Transparenz oder Schwierigkeiten hinsichtlich der Verfügbarkeit von Reparaturdienstleistungen von Reparaturen abhalten. Er fördert daher die Reparatur als nachhaltigere Konsumentscheidung, die zu den Klima- und Umweltzielen im Rahmen des europäischen Grünen Deals beiträgt.

Diese Initiative ergänzt andere Instrumente, die das Ziel des nachhaltigen Verbrauchs durch Reparaturen im Rahmen des europäischen Grünen Deals verfolgen. Auf der Angebotsseite fördert die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte die Reparierbarkeit von Produkten in der Produktionsphase. Auf der Nachfrageseite ermöglicht der Vorschlag für eine Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel es den Verbraucherinnen und Verbrauchern, am Ort des Verkaufs fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Dieser Vorschlag stärkt die Nachfrageseite, indem er die Reparatur in der Kundendienstphase fördert. Die drei Initiativen decken zusammen den gesamten Lebenszyklus eines Produkts ab und ergänzen und verstärken einander.

Darüber hinaus wird die ebenfalls heute angenommene Initiative zur Belegung von Umweltaussagen es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, den ökologischen Wandel durch Kaufentscheidungen zu unterstützen, und Unternehmen davon abhalten, irreführende Aussagen über die Umweltvorteile ihrer Produkte und Dienstleistungen zu machen. Diese Initiative ergänzt auch den Vorschlag zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, mit dem der horizontale Rahmen gegen Grünfärberei festgelegt wird.

EU Kommission