News für gewerbliche eBay Verkäuferinnen & Verkäufer Februar 2023

Der Online-Marktplatz eBay kündigt wichtige Neuerungen für gewerbliche Verkäufer*innen an, die in den kommenden Monaten umgesetzt werden.

Ab dem 1. Februar 2023: Verbesserter Schutz für Händler*innen, wenn ein Artikel gebraucht, beschädigt oder mit fehlenden Teilen zurückgegeben wird

Zum Schutz der Händler*innen vor missbräuchlichem Verhalten von Käufer*innen und anderen Ereignissen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, setzt eBay ab Februar folgende Änderung um: Verkäufer*innen mit Top-Bewertung oder mit dem Servicestatus „Überdurchschnittlich“ können eine Teilrückerstattung veranlassen, wenn ein Artikel gebraucht, beschädigt oder mit fehlenden Teilen zurückgegeben wird. In einem solchen Fall können sie bis zu 50 Prozent des Erstattungsbetrags einbehalten, um den anteiligen Wertverlust der Gegenstände zu berücksichtigen.

Mehr zum verbesserten Schutz für Händler*innen

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News für gewerbliche Verkäuferinnen & Verkäufer Februar 2023. ©eBay

Ab dem 2. März 2023: Gebührenanpassung bei eBay.de

Senkung der Verkaufsprovision in der Kategorie „Münzen“

Zum 2. März 2023 senkt eBay die Verkaufsprovision in der Kategorie „Münzen“ für den Anteil am Gesamtverkaufsbetrag bis 990 Euro von derzeit 11 Prozent auf 6,5 Prozent. Für den Anteil am Gesamtverkaufsbetrag über 990 Euro belässt das Unternehmen die Verkaufsprovision bei 2 Prozent.

Senkung der Verkaufsprovision in der Kategorie „Sneaker“

eBay senkt die Verkaufsprovision für Herren- und Damen-Sneaker über 100 Euro auf 7 Prozent für den Anteil am Gesamtverkaufsbetrag bis 990 Euro. Für den Anteil am Gesamtverkaufsbetrag über 990 Euro berechnet eBay weiterhin eine Verkaufsprovision in Höhe von 2 Prozent. Für Sneaker unter 100 Euro bleibt die Verkaufsprovision unverändert bei 12 Prozent.

Änderung der Grenzwerte bei den Verkaufsprovisionen für Shops in den Kategorien „Heimwerker” und “Geräte“

Zum 2. März 2023 ändern sich bei den Verkaufsprovisionen die Grenzwerte für Shops in zwei Kategorien:

  • Heimwerker: 12 Prozent Verkaufsprovision fallen künftig für den Anteil am Gesamtumsatz bis 400 Euro an. Bislang lag der Grenzwert bei 200 Euro.
  • Geräte (CE-Geräte): 6,5 Prozent Verkaufsprovision fallen künftig für den Anteil am Gesamtumsatz bis 400 Euro an. Bislang lag der Grenzwert bei 300 Euro.

Für den Anteil am Gesamtumsatz, der den jeweiligen Grenzwert überschreitet, berechnet eBay künftig eine Verkaufsprovision von 2 Prozent. Diese Änderung orientiert sich am Grenzwert für den Artikelpreis bei einigen weiteren Kategorien, wo solche Staffelungen vorhanden sind. Dadurch werden die Preisbereiche zur besseren Nachvollziehbarkeit vereinfacht. Die Gebühren variieren je nach Kategorie, da eBay darauf bedacht ist, die niedrigsten Gesamtgebühren in den jeweiligen Kategorien zu kalkulieren.

Erhöhung der Verkaufsprovision bei niedrigem Servicestandard

eBay wird die Verkaufsprovision bei dem Servicestatus „Unterdurchschnittlich“ erhöhen, wenn die Mindeststandards für Verkäufer*innen auf der deutschen eBay-Website nicht erfüllt werden. Mit dieser Anpassung möchte eBay Verhaltensweisen eindämmen, die einer guten Kauferfahrung im Wege stehen und sich negativ auf die allgemeine Attraktivität der Plattform für Käufer*innen auswirken. Die Änderungen gelten dementsprechend nicht für Verkäufer*innen mit dem Status „Überdurchschnittlich“ oder jene mit Top-Bewertung.

Mehr Informationen zur Gebührenanpassung bei eBay.de

Ab 1. April 2023: Anteilige Berechnung von Gutschriften der Verkaufsprovision bei Teilrückerstattungen

Ab 1. April 2023 schreibt eBay Händler*innen automatisch Verkaufsprovision gut, wenn sie einer*einem Käufer*in eine freiwillige Teilrückerstattung gewähren. Die Verkaufsprovision wird in diesem Fall auf Basis des korrigierten Gesamtverkaufsbetrags anteilig berechnet. Gleichzeitig werden den Händler*innen automatisch berechnete Anteile an weiteren Gebühren, die etwa durch die Nutzung der Services „Anzeigen Standard“ oder für internationale Transaktionen entstehen, gutgeschrieben. Andere Gebühren, wie etwa der fixe Anteil der Verkaufsprovision in Höhe von 0,35 Euro oder die Gebühren für die Anzeigenformate „Anzeigen Express“ und „Anzeigen ErweitertBETA“, werden hingegen nicht erstattet.

Gutschrift des fixen Anteils der Verkaufsprovision für stornierte Transaktionen

Derzeit behält eBay den fixen Anteil der Verkaufsprovision in Höhe von 0,35 Euro pro Bestellung auch dann ein, wenn eine Bestellung auf Wunsch des*der Käufer*in storniert wird. Dies entspricht den Gebühren, die andere Marktplätze und externe Zahlungsabwickler bei ähnlichen Stornierungen durch Käufer*innen berechnen. Ab dem 1. April 2023 wird eBay die gesamte Verkaufsprovision einschließlich des fixen Anteils in Höhe von 0,35 Euro zurückerstatten, wenn Händler*innen der Kaufabbruch-Anfrage zustimmen. Hintergrund ist, dass einige Transaktionen ohne ein Verschulden der Verkäufer*innen storniert werden, und eBay sie unterstützen möchte, indem das Unternehmen ihnen die Verkaufsprovision vollständig zurückerstattet.

Gutschrift des fixen Anteils der Verkaufsprovision bei freiwilliger vollständiger Rückerstattung

eBay erstattet aber nicht nur den fixen Anteil der Verkaufsprovision, wenn Käufer*innen eine Transaktion stornieren, sondern auch dann, wenn Händler*innen ihnen freiwillig eine vollständige Rückerstattung gewähren. Ausgenommen von der Änderung sind Rückerstattungen aufgrund „nicht wie beschriebener“ Artikel. Auch diese Maßnahme dient einem noch besseren Kauferlebnis bei eBay und kommt letztlich allen Händler*innen zugute, indem die Attraktivität des Marktplatzes weiter gestärkt wird.

Mehr Informationen gibt es hier.

Ab 1. Juli 2023: Marktplatzpflichten zur erweiterten Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte

Die Verordnung über die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) dient der Vermeidung und Verwaltung des Abfallaufkommens. Nach diesem neuen Gesetz sind eBay-Verkäufer*innen, die als Hersteller oder Erstinverkehrbringer gelten, für den gesamten Lebenszyklus ihrer verkauften Produkte verantwortlich. Die neue Regelung betrifft insbesondere Händler*innen aus den Bereichen Elektronik und elektrische Geräte.

Was Händler*innen tun müssen

Händler*innen, die Produkte in diesen Bereichen herstellen, erstmalig an Verbraucher*innen in Deutschland verkaufen oder nach Deutschland importieren, müssen sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren, um eine WEEE-Nummer (Waste Electrical and Electronic Equipment) zu bekommen. Diese muss gemäß Elektrogesetz beim Produktverkauf und auf ihren Rechnungen angegeben werden.

Die bei eBay zu hinterlegende WEEE-Nummer steht für die Herstellernummer, die den Erstinverkehrbringern von Elektro- und Elektronikgeräten nach erfolgreicher Registrierung beim EAR-System zugeteilt wird. Gültige WEEE-Nummern setzen sich zusammen aus einem Länderkürzel und einer 8-stelligen Ziffernfolge (z.B. DE 12345678). Händler*innen sind aufgefordert, ihre WEEE-Registrierungsnummer für elektrische und elektronische Geräte (EEE) in ihrem eBay-Konto zu hinterlegen, oder die WEEE-Registrierungsnummer bei der Stiftung EAR oder über den eBay-Partner Interzero zu erlangen und dann ihrem eBay-Konto zu hinterlegen.

Weitere Infos unter: https://www.ebay.de/verkaeuferportal/news/verkaeufer/2023-februar/elektrogesetz 

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