Qualifikationen auffrischen

Der Jahreswechsel ist nicht nur eine Zeit erholsamer Besinnlichkeit, sondern auch eine Zeit, in der für Unternehmer einige Fristen rund um die Buchführung, aber auch den Arbeitnehmerschutz fällig werden. Denn viele Qualifikationen und Zertifikate haben nur eine begrenzte Haltbarkeit und müssen regelmäßig aufgefrischt werden, um weiterhin einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten.

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©Karolina Grabowska/Pexels

Verpflichtende Qualifikationsmaßnahmen

In vielen Unternehmen gibt es gesetzlich vorgeschriebene Schutz- und Qualifikationsmaßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb unerlässlich sind. Diese Pflichten können sich aus Gesetzen und Verordnungen wie denjenigen zum Arbeitsschutz oder Gesundheitsschutz ergeben oder von Unternehmensverbänden, Branchenverbänden oder Berufskammern in Eigenregie erlassen werden. Vergisst ein Unternehmer diese Maßnahmen durchzuführen, drohen Ordnungsgelder, zeitweiser oder vollständiger Verlust von Zulassungen bis zu Betriebsschließungen.

Zur jährlichen Inventur sollte daher auch ein aktueller Überblick über den derzeitigen Qualifikationsstand in der Belegschaft und die jeweiligen Ablaufdaten befristeter Zertifikate oder anderer Formen der Auffrischung oder Wiederholung von Weiterbildungskursen oder Prüfungen gehören. Dabei sind längst nicht alle verpflichtenden Bildungs- und Qualifikationsprogramme einem breiten Publikum bekannt und gerade die Führungsetagen von kleinen Unternehmen können sich neben ihren betrieblichen Aufgaben nur schwer mit verpflichtenden Schulungen auseinandersetzen.

Daher sind die ersten Ansprechpartner, um überhaupt herauszufinden, welchen Bestimmungen man Genüge tun muss, oftmals die Industrie- und Handelskammern (IHK), andere Berufskammern wie die Handwerkskammern oder Branchenverbände und Innungen, die in der Regel alle nötigen Informationen rund um das Thema verpflichtende Weiterbildungen und Schulungen berufsspezifisch sammeln und weitergeben.

Im Verkehrsbereich

Im Bereich des Personen- und Güterverkehrs sind sowohl eine reguläre oder beschleunigte Ausbildung als auch der Erwerb bestimmter Fahrerlaubnis-Klassen verpflichtend. Ausgenommen sind gewerbliche Fahrer, für deren Berufsausübung bereits der Personenbeförderungsschein ausreichend ist. Für gewerbliche Fahrer von Omnibussen oder Lkws gelten jedoch die Qualifikationspflichten des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG).

Seit dem 26.11.2020 sind dort auch Weiterbildungsmaßnahmen, die alle fünf Jahre wiederholt und durch eine Prüfung bei der IHK abgeschlossen werden müssen, vorgeschrieben. Eine nicht geringe Anzahl an Berufskraftfahrern wird deshalb in den nächsten fünf Jahren Modul 95 Schulungen bei anerkannten Weiterbildungsstätten belegen und einen Nachweis von der zertifizierten Weiterbildungsstätte über die Teilnahme an der Weiterbildung vorlegen müssen.

Kurse mit regelmäßiger Auffrischung

Mit einer Auffrischung in einem fünfjährigen Zeitraum gehören die Verkehrsschulungen zu den lange haltbaren. Viele Kurse und Zertifikate sind aber auch jährlich oder alle zwei Jahre zu erneuern. Dafür sind die Kursinhalte und die Länge der Kurse dementsprechend reduziert – gegenüber umfangreichen Schulungen und Weiterbildungskursen.

Erste Hilfe

Zu den bekanntesten und am weitesten verbreiteten Qualifikationen, die regelmäßig aufgefrischt werden müssen, gehört der Lehrgang „Ersthelfer im Betrieb“, der alle zwei Jahre wiederholt werden muss. Diese Pflicht ergibt sich aus den Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Zuwiderhandlungen können mit Ordnungsgeldern belegt werden und bei Betriebsunfällen kann der Versicherungsschutz des Arbeitgebers erlöschen, was zu erheblichen Kosten bis zu strafrechtlicher Verfolgung führen kann.

Diese Pflicht trifft Betriebe bereits ab zwei Beschäftigten. Bei bis zu 20 Beschäftigten reicht ein Ersthelfer, bei mehr als 20 Beschäftigten müssen im Verwaltungsbereich fünf Prozent der Beschäftigten zum Ersthelfer ausgebildet werden, in anderen Bereichen sogar zehn Prozent. Die Ausbildung dauert in der Regel einen Tag und ist für Beschäftigte wie auch für Arbeitgeber kostenfrei.

Brandschutz

In den meisten Unternehmen sind außerdem jährliche Unterweisungen zum Thema Brandschutz Vorschrift. Hier müssen alle Beschäftigten über die derzeitigen Brandschutzpläne, zum Beispiel Fluchtwege und Sammelpunkte, aber auch wo der nächste Feuerlöscher ist, unterrichtet werden. Darüber hinaus sollten mindestens fünf Prozent der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern, die besonders im Umgang mit Feuerlöschern geschult werden, ausgebildet werden. Brandschutzschulungen können im Haus stattfinden.

Hygiene

Vielleicht das größte Feld der vorgeschriebenen Weiterbildungen und Zertifikationen stellt die Hygiene mit den entsprechenden Verordnungen dar. So müssen etwa alle Beschäftigten, die in einer Gemeinschaftseinrichtung (Schulen, Kitas, Heime usw.) mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommen, alle zwei Jahre Schulungen nach § 34 und § 35 des Infektionsschutzgesetzes absolvieren.

Betriebe und Beschäftigte, die mit der Zubereitung von Lebensmitteln befasst sind, müssen zudem Lebensmittelhygieneschulungen nach EU-Verordnung (852/2004) sowie § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes durchlaufen und jährlich auffrischen. Hygieneschulungen können zusätzlich auch vom Arbeitgeber vorgeschrieben werden, was besonders in der Pflege häufig der Fall ist. Hygienezertifikate spielen außerdem in besonders sensiblen medizinischen Bereichen wie Laboren, Fertigungsstellen von Medizinprodukten oder Krankenhäusern eine Rolle.

Insbesondere als Arbeitgeber sollte man sich daher immer wieder informieren, welche Regelungen für den eigenen Betrieb derzeit gelten und sich bemühen, diesen immer wieder nachzukommen. Mitarbeiter sollten sich vor allem darüber informieren, welche Weiterbildungen der Arbeitgeber erwartet oder fördert, so unterhalten große Unternehmen teilweise eigene Weiterbildungsprogramme oder Kooperationen mit Bildungsträgern.