Deutscher Online-Betrüger in Thailand verhaftet und nun vor Gericht

Seit dem 03.08.2011 muss sich ein 42-Jähriger vor dem Heidelberger Landgericht verantworten. Er soll Internet-User um rund 160.000 Euro betrogen haben. Der bereits vorbestrafte Mann lebte die letzten Jahre in Thailand und soll von dort aus operiert haben. Auf verschiedenen Plattformen wie eBay soll er in den Jahren 2007 bis 2010 Waren gegen Vorkasse oder Anzahlung angeboten haben. Wie so oft schon passiert, wurde jedoch nichts geliefert. Weder die bezahlten Mobiltelefone, Spielkonsolen, noch die Weine oder Eintrittskarten kamen bei den Empfängern an.

Er nutzte die Accoounts von ahnungslosen Personen, deren Zugangsdaten anscheinend durch eingeschleuste Schadsoftware ausgespäht worden sind. Die Kunden überwiesen den Kaufpreis anfangs auf Bankkonten des Angeklagten. Danach hat der Heidelberger verschiedene Konten unter falschen Namen eröffnet haben.

Die Banken merkten nichts von dem Schwindel. Eingehende Zahlungen soll der Mann sogleich an thailändische Geldinstitute transferiert haben. Die Staatsanwaltschaft geht von 303 Fällen des besonders schweren Betruges aus, ferner von Urkundenfälschung. Die Vorwürfe seien „zum größten Teil richtig“, so der Angeklagte vor Gericht. Dann jedoch schränkte er seine Tatbeteiligung wieder ein.

Der in Heidelberg aufgewachsene Mann ist mehrfach vorbestraft. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Jahr 2007 gönnte er sich einen Urlaub in Thailand. Dort habe er seine Lebensgefährtin kennen gelernt, mit der er ein Kind hat. Sie versuchten sich mit dem Startkapital der deutschen Arbeitsagentur unter anderem im Reisanbau.

Kurz danach allerdings geriet der Mann offenbar wieder auf die schiefe Bahn. Zwei in Thailand lebende Deutsche, darunter ein Barbesitzer in Pattaya, hätten ihm eine Zusammenarbeit angeboten. Er habe seine deutschen Bankkonten zur Verfügung gestellt, über die nicht legale Einnahmen aus Internet-Geschäften liefen. Dafür erhielt er angeblich 500 Euro monatlich.

Er habe keine Accounts geknackt oder Konten auf den Namen fremder Personen eröffnet. Sein Anwalt glaubt auch, dass sein Mandant tatsächlich nur Handlanger fungierte. Vergangenes Jahr wollte der Beklagte dann aus dem betrügerischen Business aussteigen weshalb es zum Streit gekommen sei. Daraufhin nahm der Angeklagte telefonisch Kontakt mit der Heidelberger Justiz auf und stellte inakzeptable Forderungen für seine Rückkehr nach Deutschland. Schließlich wurde er von der thailändischen Polizei verhaftet und ausgeliefert.

Jetzt hat der Beklagte Angst, dass der deutsche Barbesitzer seiner Familie in Thailand etwas antun könne.

Die beiden in Thailand lebenden Deutschen sind immer noch auf freiem Fuß. Das Urteil wird für den 24. August 2011 erwartet.