Jeder zweite Angestellte während der Arbeitszeit privat im Netz unterwegs

Privat im Internet

Unternehmen ohne einen Internetzugang sind heutzutage undenkbar. Wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Branchenverbands BITKOM nun ergeben hat, surft allerdings jeder 2. Mitarbeiter während der Arbeitszeit auch zu privaten Zwecken Netz. Im Auftrag des BITKOM befragte das Meinungsforschungsinstitut Aris deutschlandweit 538 berufstätige Personen ab 14 Jahren. Die Umfrage ist repräsentativ.

Weibliche  Arbeitnehmer machen von dieser Möglichkeit etwas häufiger Gebrauch als männliche (55% gegenüber 48%). Jede dritte Frau nutzt den Internetzugang ihres Arbeitgebers mindestens einmal täglich, bei den Männern ist es nur jeder vierte. Am häufigsten werden dabei private E-Mails gecheckt. Knapp die Hälfte derer, die das Internet am Arbeitsplatz privat nutzen, tut dies zum Mailen. Jeder vierte sucht Informationen für private Zwecke. Jeweils ein Fünftel kauft online ein oder führt Buchungen durch. Jeder achte besucht Online-Communitys, 8% spielen Online-Spiele.

Ob die private Internet-Nutzung  während der Arbeit erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten der folgenden Tipps leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und der Rechtsprechung ab.

1. Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets?
Allein der Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Entscheidet er sich dafür, hat er 2 Möglichkeiten: Er kann es grundsätzlich erlauben oder auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen. So verbietet beispielsweise Porsche die Nutzung von eBay und anderen Webseiten während der Arbeitszeit.

2. Was gilt, wenn es keine Regelung gibt?
Ohne tatsächliche Vereinbarung spricht vieles dafür, dass die private Internetnutzung vom Arbeitgeber geduldet wird, wodurch eine betriebliche Übung begründet werden könnte. Das kann für Arbeitnehmer von Vorteil sein, falls es zum Streit kommt.

3. Wie können sich Arbeitnehmer absichern?
Arbeitnehmer sollten in der Personalabteilung nach geltenden Regelungen fragen. Arbeitgebern rät der BITKOM, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat.

4. Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?
Ist die private Internet-Nutzung erlaubt, darf die Firma das Surfverhalten nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung sind keine unbegrenzten Kontrollen gestattet. Der Arbeitgeber darf dann stichprobenartig prüfen, ob das Surfen dienstlich bedingt ist. Er muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Nutzungsdaten ist innerhalb von Firmen nicht erlaubt.

5. Droht im Zweifelsfall die Kündigung?
Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber einen Mitarbeiter in der Regel zunächst einmal abmahnen.