eBays Stellungnahme zum Urteil des EuGH

eBay hat gleich gestern noch mit einer Stellungnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Rechtsstreit mit dem Kosmetikkonzern L‘Oréal reagiert.

Stefan Krawczyk, Senior Director und Rechtsanwalt für eBay Europa teilte folgendes mit: „Diese Entscheidung klärt einige Fragen und garantiert die Sicherheit des Online-Handels, gleich um welche Marken in Europa es sich handelt. Als Marktplatz gestattet eBay allen Online-Händlern  mit eBay auf gleicher Augenhöhe zu sein und mit eBay weiterhin konstruktive Partnerschaften aufbauen, um das Spektrum der auf dem Online-Marktpatz angebotenen Marken zu erweitern.“

Nach dem ergangenen Urteil wird der Fall an den britischen High Court zurückgehen für einen erneuten (kurzen) Prozess und eine Entscheidung vor den britischen Richtern.

Der Gerichtsstreit zwischen L’Oréal (sowie seiner Untermarken) und eBay begann bereits im Jahr 2007 als der Kosmetikkonzern in Belgien, Frankreich, Großbritannien und Spanien Klage gegen die europäischen  Marktplätze einreichte. In Belgien konnte eBay den Gerichtsstreit am 12. August 2008, in Frankreich am 13. Mai 2009 und in Großbritannien am 22. Mai 2009 für sich entscheiden. Der Gerichtsstreit in Spanien ist noch nicht vorangekommen.