Digital Markets Act – Mehr Wettbewerb im E-Commerce

Seit Anfang des Monats gilt der Digital Markets Act in der EU und soll für faireren Wettbewerb im Netz sorgen. So soll die Marktmacht großer „Gatekeeper“ wie Google, Amazon und Co. eingeschränkt werden, was wiederum Platz schafft für kleinere Marken sowie mittelgroße Händler:innen.

Sendinblue Max Modl
Maximilian Modl, Geschäftsführer von Sendinblue Deutschland, kommentiert. ©Sendinblue

Maximilian Modl, Geschäftsführer von Sendinblue Deutschland, kommentiert:

„E-Commerce fühlte sich für kleinere Händler:innen oft wie der Kampf von David gegen Goliath an. Gerade gegen prominent platzierte Eigenartikel großer Plattformbetreiber war es schwer anzukommen. Ein Beispiel dazu: Egal, welche Waren des täglichen Bedarfs man in die Suchleiste bei Amazon eingibt, fast immer taucht als erste Platzierung automatisch ein Produkt aus der proprietären Essentials- oder Basics-Reihe des Online-Giganten auf.

Mit derartigen Praktiken soll nun Schluss sein, das ist eine der neuen Regelungen des Digital Markets Act der EU. Dass dieser Monopolisierungstendenz entgegengewirkt wird, ist ein richtiges und wichtiges Signal. Ich hoffe, dass sich dadurch auch Händler:innen ermutigt fühlen, in den E-Commerce einzusteigen, die sich vor diesem Schritt bisher gescheut haben. Die Zukunft liegt eindeutig online und mit dem neuen Gesetz wird nun auch Playern abseits der Internetgiganten eine Chance geboten.

Im Digital Services Act, der den Digital Markets Act begleitet, sind außerdem Strafen für Warenfälschungen und Urheberechtsverletzungen vorgesehen, die nun gleich behandelt werden sollen wie Hassrede und Falschmeldungen. Für Marken, besonders aus dem Luxussegment, die mit ausufernder Produktpiraterie zu kämpfen haben, könnte das eine Chance sein, stärker gegen Fälschungen vorzugehen. Da sehr harte Strafen drohen, kann man auch davon ausgehen, dass Plattformen von sich aus mehr unternehmen werden.

Ein von einigen gefordertes Komplettverbot personalisierter Werbung ist ausgeblieben. Dies ist ebenfalls – besonders von unserer Seite – zu begrüßen, schließlich wollen Kund:innen relevante Produktempfehlungen erhalten. Allerdings sehen die neuen Regelungen vor, dass Nutzer:innen der personalisierten Werbung zustimmen müssen. Hier könnte sich eine neue Chance für E-Mail Marketing auftun: Wer E-Mails von Marken oder Händler:innen erhalten möchte, muss schließlich ohnehin in einem Opt-In-Prozess zustimmen. Dort ließe sich auch der Verweis auf personalisierte Inhalte sehr leicht einbauen.“

Sendinblue