Digitalprämie Berlin Agentur: Wie können Unternehmen profitieren?

Das Land Berlin möchte die Digitalisierung von Unternehmensprozessen und den Ausbau der digitalen IT-Sicherheit voranbringen. Aus diesem Grund wurde die Digitalprämie Berlin Agentur gegründet. Kleine und mittelständische Unternehmen sollen von der finanziellen Unterstützung ebenso profitieren wie Solo-Selbstständige, die ihr hauptberufliches Tätigkeitsfeld in Berlin haben.

In dem folgenden Artikel erfahren Sie, wer von der Digitalprämie profitiert, was gefördert wird und wie die Förderung im Einzelfall aussehen kann.

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Digitalprämie Berlin Agentur: Wie können Unternehmen profitieren? ©Depositphotos

Wer profitiert von der Digitalprämie?

Von der Digitalprämie sollen in erster Linie die Betriebe profitieren, die den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugerechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Betriebssitz sich in Berlin befindet oder das Unternehmen hier eine Betriebsstätte unterhält, in der maximal 249 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Daneben sollen auch Freiberufler und Solo-Selbstständige die Förderung in Ihrem Betrieb einsetzen können, wenn sie diesen im Hauptberuf ausführen und sie keine Angestellten beschäftigen.

Die Digitalprämie ist darüber hinaus für gemeinnützige UGs und GmbHs gedacht, deren Sitz sich in Berlin befindet.

Wichtig ist, dass die Gründung aller Unternehmen vor dem 31. Dezember 2021 erfolgt ist. Freiberufler und Solo-Selbstständige müssen ihre hauptberufliche Tätigkeit vor diesem Datum aufgenommen haben.

Wer seine freiberufliche Tätigkeit oder seine Solo-Selbstständigkeit nach dem 31. Dezember 2021 aufgenommen hat oder diese als eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, wird bei der Vergabe der Digitalprämie nicht berücksichtigt.

Wer die Digitalprämie erhalten möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei der Digitalprämie Agentur Berlin stellen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Antragsteller sich registriert und die gewünschten Informationen zu seinem Unternehmen und den Voraussetzungen freigibt.

Digitalprämie Berlin Agentur: Welche Maßnahmen sind zur Förderung vorgesehen?

Gefördert werden Maßnahmen, die ein konkretes Digitalisierungsvorhaben nachweisen. Diese können sich auf alle Bereiche eines Unternehmens beziehen. Strebt ein kleines mittleres Unternehmen die Digitalisierung von Arbeits- oder Produktionsprozessen an, können die veranschlagten Ausgaben über einen Digitalbonus finanziert werden. Im Rahmen dieses Bereichs werden zum Beispiel die Anschaffung eines digitalen Warenwirtschaftssystems, eines CAM-Systems oder eines 3-D-Drucksystems gefördert. Wer mit den digitalen Prozessen seine IT-Sicherheit verbessern möchte, profitiert ebenfalls von der Digitalprämie. Hier sieht die finanzielle Unterstützung unter anderem einen Ausbau der IT-Infrastruktur, der digitalen Datenlagerung und der digitalen Datensicherung sowie die Installation einer digitalen Betriebsstättenabsicherung vor.

Einen Antrag auf Erhalt der Digitalprämie kann aber auch gestellt werden, wenn das Unternehmen auf der Managementebene Fortbildungs- und Beratungsleistungen im Hinblick auf die Einführung eines digitalen Systems in Anspruch nimmt.

Wie sieht die individuelle Förderung aus?

Bei der Digitalprämie handelt es sich um einen Zuschuss, den das geförderte Unternehmen oder der Solo-Selbstständige nicht zurückzahlen muss. Voraussetzung ist, dass der gesamte Förderbetrag ausschließlich für die Vorbereitung und Umsetzung der digitalen Transformation verwendet wird. Die Finanzierung beläuft sich auf 50 % der Kosten, die dem Unternehmen mit dem Umstieg auf die digitale Prozessführung entstehen. Es ist allerdings zu beachten, dass die maximale Fördersumme sich auf 17.000 Euro beläuft. Wendet ein Unternehmen mehr Kosten auf, müssen diese über die eigenen Mittel finanziert werden.

Fazit

Die Digitalprämie Berlin Agentur hat es sich zum Ziel gesetzt, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler und Solo-Selbstständige zu unterstützen, wenn diese ihre digitalen Unternehmensprozesse und ihre IT-Sicherheit vorantreiben möchten. Um von dieser finanziellen Hilfe zu profitieren, muss das Unternehmen einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gefördert wird zum Beispiel die Digitalisierung von Arbeits- und Produktionsprozessen.

Ein Unternehmen kann seine Aufwendungen mit einem Maximalförderbetrag von 17.000 Euro abdecken. Im Regelfall beträgt die Förderung aber 50 % der entstandenen Kosten.