eBay Australien muss Nutzerdaten an die Finanzbehörde herausgeben
Seit geraumer Zeit schon nutzt das Australian Taxation Office (ATO), das Pendant zu unserer Finanzbehörde, sein neu eingeführtes IT-System um Steuersündern auf die Spur zu kommen. Dabei stehen besonders eBay-Händler im Fokus der Behörde. Auch hatte man eBay schon des Öfteren zur Herausgabe verschiedener Daten gebeten.
Wenn man in Australien im eBay-Handel tätig ist und über 20.000 australische Dollar verdient, muss man damit rechnen, dass sich die Finanzbehörde demnächst melden wird. Das Australian Taxation Office hat eBay mitgeteilt, dass eBay über förmliche Auskunftsersuchen die Daten der australischen eBay-Händler zur Verfügung stellen muss.
Es handelt sich bei den von eBay gezwungermaßen weitergegebenen Daten um:
- Name des Ansprechpartners,
- Adresse,
- Telefonnummer,
- Mail-und IP-Adresse,
- User-ID,
- Geburtsdatum,
- Datum der Registrierung auf eBay,
- monatliches und jährliches Absatzvolumen und Wert,
- PowerSeller-Status,
- eBay Shop-Status.
Es wird für die entsprechenden Händler keine Möglichkeit geben, der Zahlung der Steuern zu entkommen. Wenn man also unsicher ist, ob die Steuer-Angelegenheiten in Ordnung sind, dann sollte man sich jetzt darum kümmern, denn eBay wird die Daten zum 1. August an die Finanzbehörde weiterreichen.
eBay ist gesetzlich dazu verpflichtet diesen Auskunftsersuchen nachzukommen. Darüber hinaus ist eine solche Offenlegung nach eBays Datenschutzerklärung auch erlaubt. eBay kann ebenso dazu aufgefordert werden bekannte Bankkonto-Informationen zur Verfügung zu stellen.
- Urteil des OLG München: Online-Händler müssen Rücknahme von Elektroaltgeräten sofort rechtskonform umsetzen - 23. Februar 2021
- Betrug bei eBay: 46-Jähriger muss zwei Jahre hinter Gitter - 23. Juli 2016
- PayPal-Kunden abermals im Visier Kriminellen: “Bestätigung Ihrer Zahlung an Ludwig Schröder GmbH & Co. KG” - 14. Juli 2016