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Der Bundestag hat am 26.05.2011 die Änderungen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht verabschiedet. Deshalb gilt zukünftig (schon wieder) eine veränderte Widerrufsbelehrung.

Innerhalb eines Übergangszeitraums von drei Monaten nach Inkrafttreten der neuen Widerrufsbelehrung können Sie die jetzige Widerrufsbelehrung noch weiter verwenden, ohne befürchten zu müssen, deswegen abgemahnt zu werden. Nach Ablauf der dreimonatigen Übergangsfrist müssen Sie allerdings unbedingt sicherstellen, dass Sie ausschließlich die neue Widerrufsbelehrung verwenden!

Die IT-Recht Kanzlei informiert Sie zeitnah unter www.it-recht-kanzlei.de sowie über die Facebook-Seite, sobald die neue Widerrufsbelehrung „in Kraft getreten ist“. Auch können Sie sich hier (http://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsbelehrung-2011.html) darüber informieren, was Sie als Händler generell in rechtlicher Hinsicht zu beachten haben.

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Frank