Neue EU-Verbraucherschutzrichtlinie wurde verabschiedet

Die Konsumenten in Europa sollen bei Internet-Einkäufen zukünftig einen besseren Schutz erhalten. Am 23. Juni 2011 verabschiedete das Europaparlament nach langem Hin und Her eine neue Verbraucherschutzrichtlinie, die für Bestellungen im Internet strengere Regeln vorsieht. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) möchte die neuen Richtlinien schnellstmöglich in ein neues Gesetz einbinden.

Händler im Internet werden nach der EU-Richtlinie demnächst zu klaren Angaben über den vollständigen Preis, die Ware und ihre Erreichbarkeit verpflichtet. Zudem sieht die „Buttonlösung“ vor, dass der Verbraucher per Klick bestätigt, dass er eine Order aufgegeben hat.

Ferner wird sowohl für den Online-Handel als auch für Haustürgeschäfte ein EU-weites Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeführt. Dazu wird es ein EU-einheitliches Widerrufsformular geben. Verbraucher müssen exakt über ihr Widerrufsrecht informiert werden. Der binnenmarktpolitische Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, Andreas Schwab (CDU) erklärte, dass die neue EU-Regelung „mehr Rechte und Sicherheit“ schaffe und das im Besonderen für den grenzüberschreitenden Online-Handel.

Die 27 EU-Staaten müssen die Neuregelung bis spätestens Ende des Jahres 2013 in nationales Recht umsetzen. Ein früherer Zeitpunkt ist allerdings auch möglich. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dass Verbraucher künftig nur dann zur Kasse gebeten werden können, wenn der Bestellbutton unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweise.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) sieht trotz der Fortschritte für Verbraucher die neue Richtlinie skeptisch, denn Unternehmer könnten nach der Entscheidung der EU-Staaten die Kosten für Retouren der Waren vermehrt auf den Käufer umlegen. 40 Tage lang dürfen künftig Waren zurückgeschickt werden.

Der Gesetzentwurf, mit dem die Einführung der Buttonlösung auch hierzulande umgesetzt werden soll, befindet sich laut Leutheusser-Schnarrenberger in der Schlussabstimmung. Das Kabinett soll nach ihren Angaben „schnell“ darüber entscheiden.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding erklärte: „Dies ist ein guter Tag für die 500 Millionen europäischen Konsumenten. Die heutige Annahme der neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinie stärkt die Rechte der Verbraucher, indem sie die Geschäfte von Internet-Gaunern verhindert, die Horoskope oder Rezepte angeblich umsonst im Netz anbieten, um die User hinterher zur Kasse zu bitten. Künftig brauchen Kunden nicht mehr zu befürchten, bei einer Online-Reisebuchung versehentlich eine Reiseversicherung mit zu kaufen oder einen Leihwagen anzumieten.“ Insgesamt 10 grundlegende Neuerungen erschweren ab sofort die Internet-Abzocke und räumen dem Verbraucher mehr Rechte ein.

Über die Regeln für Verbraucherrechte bei Onlinekäufen wurde nach Vorlage eines Entwurfs der EU-Kommission im Oktober 2008 verhandelt.