eBay gewinnt Prozess gegen französische Auktionsbehörde

Im Dezember 2007 stellten wir die Frage eBay France adieu? Grund hierfür war, dass die in Frankreich für Versteigerungshäuser zuständige Behörde eBay Frankreich schließen lassen wollte. Das Amt hatte vor einem Pariser Gericht um die Verhängung eines Auktionsverbots für eBay ersucht. Die Regulierungsbehörde klagte den Online-Marktplatz eBay an, sich hinter dem Status eines Mittelsmannes bzw. Zwischenhändlers zu verbergen. eBay wolle dadurch erreichen, die bei Versteigerungen üblichen Rechtsauflagen gegenüber Käufern und Verkäufern nicht wahrnehmen zu müssen.

Jetzt die Entwarnung, denn wie eBay bekannt gab hat das Unternehmen den Kampf vor Gericht Anfang des Monats für sich entscheiden können und darf in Frankreich wie bisher weitermachen. Das heißt, eBay wird weiterhin als „Online-Broker“ arbeiten und die Behörden müssen akzeptieren, dass eBay kein „traditioneller“ Auktionator ist.

Das bedeutet: eBay  benötigt nicht, wie von der Behörde gefordert eine entsprechende Zulassung und verstößt auch nicht gegen das seit dem Jahr 2000 geltende Gesetz, dass in Frankreich die  Online- und Offline Versteigerungen regelt.