Auto ausleihen: Das sagt die Kfz-Versicherung dazu!

Mal eben einem Freund oder Bekannten das eigene Auto leihen, ist durchaus üblich. Hinsichtlich der Versicherung gibt es jedoch einige Feinheiten, die Sie beachten sollten. Im Falle eines Unfalls droht sogar ein höherer Versicherungsbeitrag, auch wenn Sie gar nicht gefahren sind. In diesem Artikel gehen wir darauf ein, worauf Sie unbedingt achten sollten, wenn Sie Ihr Auto verleihen.

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Auto ausleihen: Das sagt die Kfz-Versicherung dazu!. pixabay.com ©3093594 (Creative Commons CC0)

Wen dürfen Sie mit dem eigenen Auto fahren lassen?

Egal, ob Freunde oder Familie – wenn Sie Ihr Auto verleihen, haften Sie auch weiterhin für alle eventuellen Schäden sowie Verkehrsverstöße, die jemand anderes mit Ihrem Wagen verursacht. Zudem müssen Sie sich vergewissern, dass derjenige, der Ihr Auto leihen möchte, im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Um Ärger bei einer Kontrolle zu vermeiden, sollten Sie dem Fahrer auch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I mitgeben, da andernfalls ein Bußgeld droht.

Darüber hinaus gibt Ihre Versicherungspolice Aufschluss darüber, wen Sie hinters Lenkrad lassen dürfen. Sind nur Sie als Fahrer genannt, kann es im Schadensfall teuer werden, wenn eine andere Person Ihren Wagen gelenkt hat. Oftmals ist aber auch der Partner versichert oder es sich möglich gegenüber der Versicherung bestimmte Personen namentlich zu nennen, sodass Sie Ihr Auto bedenkenlos in andere Hände geben dürfen. Teilweise können dabei Auflagen, wie z. B. ein gewisses Mindestalter, gelten.

Wer haftet bei einem Schaden?

Verleihen Sie Ihren Pkw und es kommt zu einem Unfall, greift zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese kommt für sämtliche Schäden am Fahrzeug sowie bei Personenschäden des Unfallgegners auf – auch wenn Sie selbst nicht am Steuer saßen. Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt hingegen nur eine Kaskoversicherung auf. Liegt eine solche nicht vor, müssen Sie mit dem Entleiher klären, wie die anfallenden Kosten zu stemmen sind, im schlimmsten Fall müssen Sie diese in voller Höhe selbst tragen. Beachten Sie aber auch, dass Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden und somit der Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung steigt.

Wer haftet bei einem Verkehrsverstoß?

Grundsätzlich haftet der Fahrer für etwaige Verkehrsdelikte, zum Beispiel zu schnellem Fahren, Missachtung von Straßenschildern oder beim Parken im Parkverbot. Einfach ist es, wenn aufgrund von Geschwindigkeitsübertretungen Blitzerfotos beweisen, dass Sie selbst nicht gefahren sind. Dann müssen Sie für das veranschlagte Bußgeld auch nicht haften. Schwieriger wird es bei Vergehen, bei denen Sie nicht nachweisen können, dass Sie nicht gefahren sind, etwa bei Parkverstößen. Da es mit Ihrem Fahrzeug zu einer Ordnungswidrigkeit kam, ist die Frage nach dem Verursacher in dem Fall unerheblich.