Digital Services Act: KMU in Europa benötigen faire Wettbewerbschancen
Ein weiterer Schritt in Richtung Digital Services Act (DSA) ist getan: Nach dem Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (AStV) hat nun auch der Binnenmarktausschuss des Parlaments (IMCO) den DSA bestätigt.

Zuvor hatte der EU-Rat in den auch vom eco kritisierten Erwägungsgrund 28 zur Frage der „stay down“-Verpflichtung umfassende Änderungen zurückgenommen. Dieser bezieht sich auf das Verbot der allgemeinen Überwachungspflicht in Bezug auf Pflichten für Intermediäre, Inhalte auf bekannte Rechtsverstöße zu überprüfen und falls zutreffend zu entfernen. Nun dürfen zwar nationale Behörden eine spezifische Überwachung anordnen, allerdings nur in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht in der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs.
Zwar ist die endgültige Bestätigung durch EU-Rat und Plenum noch offen. Es ist aber davon auszugehen, dass dies nur eine Formsache darstellt. Aus Sicht des Verbands der Internetwirtschaft ist der DSA ein wichtiger Meilenstein. Gleichzeitig bedarf es nun Fingerspitzengefühl bei den verschiedenen Beteiligten – insbesondere Kommission sowie Digital Services Coordinators – damit kleine und mittelständische Unternehmen in Europa faire Chancen im digitalen Binnenmarkt und weltweit haben.
Weiter bedauert der eco Verband, dass sich der Gesetzgeber nicht für einen rein horizontalen Ansatz entschieden hat und sieht die Situation um Trusted Flaggers sowie Filter kritisch.
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