Wann beauftragt man ein Inkasso-Unternehmen?

Es ist schnell passiert. Mal eine Rechnung übersehen oder eine Überweisung falsch vorgenommen und schon bleibt die Zahlung aus, obwohl das Unternehmen oder der Handwerker seine Leistung bereits erbracht hat. In einem solchen Fall kann ein Inkassounternehmen helfen.

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Wann beauftragt man ein Inkasso-Unternehmen? pixabay.com ©Skitterphoto (Creative Commons CC0)

Aufgaben eines Inkassounternehmens

Ein Inkassounternehmen ist dafür zuständig, das Forderungsmanagement für den Auftraggeber zu übernehmen. Das bedeutet, Unternehmen, also Gläubiger, können ein solches Inkassobüro beauftragen, wenn Kunden nicht zahlen. Das Inkasso-Unternehmen treibt anschließend die Schulden aus offenen Rechnungen ein.

Beauftragung eines Inkassounternehmens

Steht die vereinbarte Zahlung noch aus und hat der Gläubiger bereits seine Leistung erbracht, kann der Schuldner in Zahlungsverzug geraten. Dies ist die Voraussetzung, um ein Inkassobüro beauftragen zu können. Der Schuldner gerät nur in Zahlungsverzug, wenn der Gläubiger nach dem Ausbleiben der Zahlung eine Mahnung zugestellt hat. Damit wird der Schuldner an die fällige Geldzahlung erinnert und erhält die Möglichkeit, die Rechnung zu begleichen.

Zahlt der Schuldner auch dann nicht, kann der Gläubiger Inkasso beauftragen. Weitere Zahlungserinnerungen oder Mahnungen sind nicht verpflichtend, werden von den meisten Gläubigern aus Geschäftskulanz gern verschickt. Wurde dem Gläubiger bei Vertragsabschluss jedoch ein festes Zahlungsziel in Form einer Frist oder eines konkreten Datums, genannt, so ist der Gläubiger gesetzlich nicht in der Pflicht eine Mahnung zu versenden. Der Schuldner gerät in einem solchen Fall bereits mit Verstreichen des Datums in Zahlungsverzug.

Ablauf des Inkassoverfahrens

Hat der Gläubiger dem Schuldner eine Mahnung zugestellt oder war diese entbehrlich, kann er den Auftrag an ein Inkassobüro übermitteln. Dieses überprüft als Erstes, ob die Forderung des Gläubigers überhaupt berechtigt ist. Liegt ein Kaufvertrag oder eine wirksame Rechnung vor, versucht das Inkassounternehmen in einem außergerichtlichen Mahnverfahren telefonischer, schriftlicher oder persönlicher Kontaktaufnahme den Schuldner an die Zahlung zu erinnern und ihn dazu zu bringen, die Rechnung zu begleichen. Zahlt der Schuldner noch immer nicht, strebt das Inkassobüro ein gerichtliches Mahnverfahren an. Dabei wird vor dem zuständigen Mahngericht ein Mahnbescheid beantragt, um anschließend einen Vollstreckungsbescheid zu erhalten und eine Pfändung einleiten zu können.

Kosten

Die Kosten für die Dienste eines Inkassounternehmens muss der Schuldner tragen. Die Inkassogebühren ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, denn gemäß dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz darf ein Inkassounternehmen dieselbe Vergütung wie eine Rechtsanwaltskanzlei in Rechnung stellen. Das bedeutet, dass auf den Schuldner neben der sowieso bestehenden Hauptforderung auch noch zusätzliche Kosten wie Zinsen, Mahnkosten und eine Auslagenpauschale für Recherchekosten oder Porto zukommt.

Aber auch hier gibt es strenge Regeln. Die Auslagenpauschale darf maximal 20 Euro betragen. Zudem ist die erste Mahnung durch das Inkassounternehmen kostenfrei. Erst ab er der zweiten Mahnung dürfen Kosten in Höhe von maximal 2,50 Euro in Rechnung gestellt werden. Auch die Zinsen sind starr geregelt. Das Inkassobüro darf Zinsen in Höhe von 5 Prozent berechnen.

Vorteile eines Inkassounternehmens

Ein Inkassounternehmen zu beauftragen, bietet den Vorteil, dass der Kunde zeitsparend und schnell an sein Geld kommt. Dabei kann jeder, der eine offene Forderung gegen einen anderen hat, die Dienste eines Inkassobüros in Anspruch nehmen. Es ist unerheblich, ob es sich um eine Privatperson oder ein großes Unternehmen handelt. Wichtig ist allein, dass die offene Forderung auch berechtigt ist. Seriöse Inkassounternehmen nehmen mit ihrer Tätigkeit so den Auftraggebern eine große Last ab. Zudem sind die Kosten für das Inkassobüro auch für den Schuldner transparent und klar geregelt.