So sollte man sich als Polizist absichern

Geht es um einen umfassenden Versicherungsschutz für Polizisten, sind diese auf ganz unterschiedliche Versicherungspolicen angewiesen. Schließlich üben sie einen Beruf aus, der sich hinsichtlich seiner Gegebenheiten von normalen Jobs in hohem Maße unterscheidet.

Polizeianwärter sollten sich somit bereits früh um den Abschluss der Versicherungen kümmern, die von besonders großer Bedeutung für Polizisten sind, da sie in ihrem Berufsalltag vielen unterschiedlichen Risiken ausgesetzt sind. Polizisten gelangen im Zuge ihrer Berufsausübung oft an ihre psychischen und körperlichen Grenzen. Aus diesem Grund kommt es um eine umfassende Absicherung in hohem Maße an.

polizei 3772469 1280
So sollte man sich als Polizist absichern. pixabay.com ©reportyorym (Creative Commons CC0)

Mehr zum Thema Beamtenversicherung beziehungsweise dem empfehlenswerten Versicherungsschutz für Polizisten liefert der folgende Beitrag.

Private Haftpflicht- und Diensthaftpflichtversicherung

Es kann sich nur um einen kleinen Fauxpas handeln, jedoch kann dieser bereits schwerwiegende und vor allem kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen. Für den privaten Bereich ist dabei die private Haftpflichtversicherung zuständig.

Daneben sollten Polizisten jedoch ebenfalls nicht auf eine Diensthaftpflichtversicherung verzichten, die ebenfalls den beruflichen Bereich absichert. Für Schäden, die von Polizisten im Dienst verursacht werden, kommt zwar zuerst der Dienstherr auf, allerdings kann dieser den Schadenverursacher durchaus im Nachgang in Regress nehmen.

Typische Missgeschicke, die Polizisten während des Dienst passieren können, bestehen zum Beispiel darin, dass sie ihren Dienstschlüssel verlieren und dadurch der Austausch des kompletten Schließsystems nötig wird oder ein Streifenwagen einen Schaden erleidet. Derartige Schäden werden durch eine Diensthaftpflichtversicherung übernommen, daneben ist die Versicherung ebenfalls dafür zuständig, die Schuldfrage zu klären.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Jedem zehnten Polizist in Deutschland wird durch einen Amtsarzt eine Dienst(un)fähigkeit bescheinigt. Gründe dafür können beispielsweise in einem Unfall aber auch in einer Krebserkrankung bestehen.

Polizisten sind in ihrem Beruf mit nicht zu vernachlässigenden psychischen und körperlichen Anforderungen konfrontiert. Leiden sie über längere Zeit unter einer Krankheit, können Polizeianwärter durch ihren Dienstherren sogar fristlos entlassen werden – in diesem Fall besteht für sie keinerlei Rentenanspruch. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im ersten Ausbildungsjahr überhaupt nicht, im weiteren Verlauf der Ausbildung werden die Entscheidungen stets abhängig von dem individuellen Fall getroffen.

Große Vorteile genießen in diesem Zusammenhang jedoch auch ausgebildete Polizeibeamte nicht. Bei einer Dienstunfähigkeit wird erst ein Ruhegeld gezahlt, wenn der Polizist auf Lebenszeit verbeamtet ist. Doch auch das Ruhegeld zeigt sich als niedriger als das gewöhnliche Gehalt.

Aus diesem Grund sollten Polizisten auch auf den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung keinesfalls verzichten. Wichtig ist jedoch, dass diese die sogenannte Polizei-Vollzugsklausel umfasst. Bei Bedarf wird so monatlich eine Privatrente ausgezahlt. Außerdem gestalten sich die Beitragskosten für die Versicherung umso geringer, desto jünger in diese eingetreten wird.

Die private Krankenversicherung und die Heilfürsorge

Polizeianwärter, die noch den Schutz einer gesetzlichen Krankenversicherung genießen, sollten dies zeitnah ändern, denn diese zeigt sich für Polizisten in der Regel kaum als empfehlenswert. Im Anschluss sind dann Informationen dazu einzuholen, ob eine Heilfürsorgeberechtigung oder das Recht auf Beihilfe besteht. Die Regelungen dazu unterscheiden sich jedoch zwischen den einzelnen Bundesländern.

Eine eigene Krankenversicherung für Polizisten existiert grundsätzlich nicht. Jedoch bietet eine private Krankenversicherung die Möglichkeit, verschiedene Annehmlichkeiten zu erfahren, wie etwa eine besonders schnelle Terminvergabe oder die Erstattung von alternativen Heilverfahren.

Pflege- und Unfallversicherung

Eine absolute Pflichtversicherung besteht in der Pflegeversicherung, da Polizisten diese sogar ihrem Arbeitgeber nachweisen müssen.

Diejenigen, die in ihrer Freizeit gerne riskanten Sportarten nachgehen, sollten ebenfalls darüber nachdenken, eine Unfallversicherung abzuschließen.