Rechtliche Hürden bei der Online-Shop Erstellung: Was sind Dinge, die beachtet werden müssen?

Wer Waren über das Internet verkaufen möchte, wird dazu am ehesten auf einen eigenen Shop setzen. Doch einen solchen zu etablieren, ist nicht nur sehr zeitaufwendig, sondern verlangt auch viel Vorbereitung. Neben dem, dass man einen passenden Webspace-Anbieter benötigt, muss man sich auch Gedanken über die passende Software machen. Und als sei das noch nicht genug Arbeit, müssen auch rechtliche Aspekte beachtet werden.

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Rechtliche Hürden bei der Online-Shop Erstellung: Was sind Dinge, die beachtet werden müssen? pixabay.com ©Preis_King (Creative Commons CC0)

Um eine Website erfolgreich zu betreiben, muss man dafür sorgen, dass man mehr Einnahmen als Ausgaben hat. Zu Letzteren zählen leider auch solche, die mit Abmahnungen zu tun haben. Gerade als Shopbesitzer wird man des Öfteren mit diesen konfrontiert. Daher ist es wichtig, dass man sich so gut wie möglich absichert und rechtliche Fallstricke umgeht. Wer dabei auf Nummer sicher gehen möchte, sucht sich rechtzeitig einen Anwalt für IT- und Medienrecht, der ihm beratend zur Seite steht. Doch auch man selber kann schon etwas tun.

Beachtung der DSGVO und Bereitstellung korrekter AGB

Zunächst einmal muss jede Website mit einer Gewinnerzielungsabsicht die EU-Cookie-Richtlinie beachten. Diese gehört zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Entsprechend muss ein Hinweis zum Datenschutz erscheinen, wenn ein User eine Website zum ersten Mal besucht. In diesem Pop-Up-Fenster sind dann Links zu verschiedenen Seiten Pflicht, wie etwa der Datenschutzerklärung und dem Impressum. Als Webshop muss man des Weiteren zusätzlich seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf einer eigenen Seite bereitstellen. Hierbei ist es wichtig, dass man unzulässige Klauseln vermeidet. Außerdem müssen die AGB rechtsgültig in einen Kaufvertrag eingebunden werden.

Widerrufsrecht und Lieferzeiten

Eine der Abmahnfallen, in die Händler mit am häufigsten treten, ist die Widerrufsbelehrung. Diese muss nämlich nicht nur auf der Website angezeigt werden. Stattdessen ist es wichtig, sie auch in die Bestellbestätigung einzubinden. Ebenso führen unrechtmäßige Einschränkungen in der Widerrufsbelehrung zu Abmahnungen. Falsche Angaben zur Lieferzeit sind ein weiterer Stolperstein. Ohne einen Hinweis wird davon ausgegangen, dass bestellte Waren innerhalb von fünf Tagen beim Kunden eintreffen. Ist dies aus irgendeinem Grunde jedoch nicht möglich – etwa weil ein Artikel vorübergehend nicht verfügbar ist – muss auf die verzögerte Lieferzeit unmissverständlich hingewiesen werden.

Weitere rechtliche Gefahren für Shopbetreiber

Produktbeschreibungen sind der nächste Punkt, der für Ärger sorgen kann. Das ist dann der Fall, wenn diese falsch sind oder wesentliche Informationen auslassen. Auch bei den Zahlungsmöglichkeiten heißt es aufzupassen. So muss man etwa mindestens eine Zahlungsart anbieten, bei der keine Zusatzkosten anfallen und man muss den Kunden darauf aufmerksam machen, dass bestimmte Zahlungsarten mit zusätzlichen Ausgaben verbunden sind. Weiterer Ärger kann zum Beispiel beim inkorrekten Beschriften des Bestell-Buttons und bei Fehlern bezüglich Preisangaben sowie Versandkosten drohen.

Fazit

Wer einen Webshop eröffnen will, sollte dafür viel Zeit in die Vorbereitung investieren, das betrifft vor allem die rechtlichen Aspekte, die beachtet werden müssen. Hier lauern viele Fallstricke. Damit man diese erfolgreich umgehen kann, empfiehlt es sich, einen Anwalt für IT- und Medienrecht zu konsultieren.