Zahl der Abmahnungen im Online-Handel sinkt

Das Unternehmen Trusted Shops, dessen Gütesiegel von mehr als 30.000 Online-Shops in über 40 Ländern verwendet wird, führt jährlich eine Befragung zum Thema Abmahnungen unter seinen Kunden durch. Dabei zeigt sich bei der Umfrage aus dem Jahr 2021: Die Zahl der betroffenen Unternehmen ist glücklicherweise rückläufig. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass das Thema keine Rolle mehr spielt. Hier sind die Ergebnisse im Detail.

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Zahl der Abmahnungen im Online-Handel sinkt. pixabay.com ©viarami (Creative Commons CC0)

Die Gründe für Abmahnungen haben sich verschoben.

Insgesamt nahmen 1.008 Händler an der Befragung teil. Die Auswahl reichte dabei vom Großhändler bis zum Spezialshop für Malerwerkzeuge. Von den Befragten wurden 304 Händler in der Vergangenheit abgemahnt. Das entspricht einer Quote von etwa 30 Prozent. Bei 98 Händlern lag der Zeitpunkt der letzten Abmahnung innerhalb der letzten 12 Monate. Durchschnittlich kostete eine Abmahnung knapp 1.500 Euro.

Während die Zahlen insgesamt im Vergleich zum Vorjahr um rund zehn Prozent zurückgingen, war vor allem die Verschiebung der Abmahngründe auffällig. Zurückzuführen ist das in erster Linie auf das neue Gesetz aus dem Jahr 2021, das in seiner Gesamtheit etwas „unattraktiver“ für Kläger ausgestaltet wurde.

Das sind die Top 3 Gründe für Abmahnungen im Jahr 2021:

  • Verstöße gegen Produktkennzeichnungen (17 Prozent)
  • Markenrechtsverletzungen (16 Prozent)
  • Fehlerhafte Grundpreisangaben (12 Prozent)

Die häufigsten Abmahnungen kommen von den Mitbewerbern

Auch die Anspruchsberechtigung für Abmahnungen hat sich verändert. Wirtschaftsverbände dürfen nur noch abmahnen, wenn sie auf der sogenannten „Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände“ beim Bundesamt für Justiz eingetragen sind.

Das hat dazu geführt, dass der Anteil der Abmahnungen des IDO Verbandes von 23 Prozent im Jahr 2020 auf nur noch 12 Prozent im Jahr 2021 zurückgegangen ist. Rund die Hälfte aller Abmahnungen wird von den Mitbewerbern mit der Hilfe eines Rechtsanwalts ausgesprochen.

Die Zufriedenheit mit dem neuen Gesetz hält sich in Grenzen

Laut der Umfrage zeigt sich nur rund jeder zehnte Befragte mit dem neuen Gesetz zufrieden. Mehr als die Hälfte der Händler würde sich wünschen, dass Abmahnungen nicht mehr von Konkurrenten, sondern nur noch von zugelassenen Verbänden oder einem staatlichen Kontrollsystem durchgeführt werden dürfen.

Rund die Hälfte der Befragten äußerte darüber hinaus den Wunsch, dass die Gerichte fragwürdige Abmahnungen öfter zurückweisen sollten. Eine verständliche Bitte aus Sicht der Händler.