Arbeitsrecht: Die Gesetzesänderungen 2022

Kürzlich wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Übersicht darüber veröffentlicht, welche Neuregelungen und Änderungen das Jahr 2022 im Bereich des Sozial- und Arbeitsrecht bereithalten wird.

Beispielsweise werden die Sonderregelungen im Bereich des Kurzarbeitergeldes während der Corona-Pandemie verlängert – bis zum 31. März 2022. Der folgende Artikel fasst zusammen, welche Aspekte daneben von besonders großer Bedeutung sind. Sollten Arbeitnehmer Unstimmigkeiten im Rahmen der neuen Regelungen erleben, stellt die Unterstützung durch versierte Rechtsanwälte für Arbeitsrecht immer eine große Hilfe dar.

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Arbeitsrecht: Die Gesetzesänderungen 2022. pixabay.com ©WilliamCho (Creative Commons CC0)

Arbeitslosenmeldung auf elektronischem Weg möglich

Bereits seit dem 1. Januar 2022 gilt die neue Regelung hinsichtlich der elektronischen Arbeitslosenmeldung.

Diese ist nun mithilfe des elektronischen Identitätsnachweises möglich, also der Online-Ausweisfunktion, welche der Personalausweis bietet.

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Seit dem 1. Januar liegt der gesetzliche Mindestlohn außerdem pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde bei 9,82 Euro brutto.

Zurückführen lässt sich diese Erhöhung auf die dritte Mindestlohnanpassungsverordnung aus dem November des Jahres 2020.

Stärkere Maßnahmen zur Corona-Prävention

Die durch die Pandemie bedingten Sonderregelungen hinsichtlich der Durchführung von virtuellen Versammlungen und Betriebsversammlungen von leitenden Angestellten sind am 30. Juni 2021 ausgelaufen – jedoch Mitte Dezember 2021 erneut eingeführt worden.

Ihre Befristung endet nun am 19. März 2022. Allerdings besteht noch immer die Möglichkeit, diese Sonderregelungen erneut zu verlängern, falls der Deutsche Bundestag dies beschließen sollte.

Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen

Durch die Verordnung hinsichtlich der Sozialversicherungsrechengrößen im Jahr 2022 wurde außerdem eine Anpassung der wichtigen Rechengrößen der Sozialversicherung vorgenommen. Dies geschieht turnusmäßig anhand der Einkommensentwicklung im Vorjahr.

Auf der Basis von speziellen gesetzlichen Bestimmungen werden die Werte jedes Jahr individuell im Rahmen des Verordnungsverfahrens festgelegt. Für die freiwillige Versicherung beträgt der Mindestbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung so seit dem 1. Januar des Jahres 2022 83,60 Euro pro Monat.

Anpassung der Sachbezugswerte 2022

Durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales müssen jedes Jahr ebenfalls die Sachbezugswerte angepasst werden. Die Grundlage dafür bildet stets der tatsächliche Verkehrswert. So wird sichergestellt, dass die Sachbezugswerte mit den Vorgaben des Steuerrechts weitestgehend übereinstimmen.

Aus diesem Grund werden die Werte für Unterkünfte und Verpflegung jedes Jahr neu gemäß ihrer Preisentwicklungen für die Verbraucher angepasst. In der Zeit zwischen Juni 2020 und Juni 2021 fand eine Steigerung des Verbraucherpreisindex um 2,8 Prozentpunkte statt. Aus diesem Grund erhöht sich der Verpflegungswert auf 270 Euro, der Wert für Unterkunft und Mieten auf 241 Euro.

Statusfeststellungsverfahren wird weiterentwickelt

Daneben wurden auch einige Reformbausteine definiert, durch welche das Statusfeststellungsverfahren weiterentwickelt wird.

Dadurch, dass eine Prognoseentscheidung eingeführt wird, ist es nun beispielsweise möglich, den Erwerbsstatus bereits festzustellen, bevor eine neue Tätigkeit aufgenommen wird. Zuvor war es nötig, die Versicherungspflicht festzustellen – in Zukunft ist jedoch nur der Erwerbsstatus in Erfahrung zu bringen. Dadurch werden die Beteiligten und die jeweilige Clearingstelle im Bereich des bürokratischen Aufwandes entlastet. Das Verfahren zeigt sich nun als schneller und einfacher.

Daneben besteht für gleiche Vertragsverhältnisse in Zukunft die Möglichkeit, eine Gruppenfeststellung durchzuführen. Dadurch werden die Auftraggeber im Bereich wiederkehrender Aufträge entlastet, da sie so nicht bei jedem Auftrag einzelne Statusfeststellungsverfahren durchführen müssen. Außerdem müssen Dreieckskonstellationen in Zukunft geprüft werden. Auch dies dient der Vermeidung von separaten Statusfeststellungsverfahren.

In Kraft treten diese Regelungen zum 1. April 2022. Einige von ihnen sind erst einmal bis zum 30. Juni 2027 begrenzt.