Übernahme und Weiterbetrieb von 58 real-Standorten freigegeben – Vereinbarung über Beschaffung vor separater Prüfung

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 58 weiteren real-Standorten durch die real Beteiligungs- und Service GmbH, Frankfurt am Main, von der SCP Retail Operations S.á.r.l., Luxemburg, fusionskontrollrechtlich freigegeben. Die Übernahme der Standorte soll im Wege eines sogenannten „Management-Buy-outs“ unter Beteiligung des Finanzinvestors Dr. Tischendorf erfolgen. Danach sollen die Standorte von einem Team von real-Managern gemeinsam mit der Unternehmerfamilie Tischendorf unter der Marke „real“ weitergeführt werden. Insgesamt sind in den 58 Filialen ca. 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

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Übernahme und Weiterbetrieb von 58 real-Standorten freigegeben – Vereinbarung über Beschaffung vor separater Prüfung. pixabay.com ©witwiccan (Creative Commons CC0)

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Es ist eine gute Nachricht, dass der Bestand von weiteren 58 real-Standorten gesichert ist. Die Standorte sollen unter Beteiligung des bisherigen Managements unter der real-Flagge weiterlaufen. Neben der Planungssicherheit für die Beschäftigten ist damit auch eine Chance für den Wettbewerb verbunden. Die Marke real bleibt für den Vertrieb auf der Großfläche erhalten und könnte dort weiterhin gewisse Impulse setzen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von dem Weiterbetrieb der Standorte, weil ihre Auswahl vor Ort erhalten bleibt.“

Diese jetzige Freigabe betrifft ausschließlich die fusionskontrollrechtliche Seite des Vorhabens. Eine kartellrechtliche Prüfung möglicher Vereinbarungen, die das Unternehmen hinsichtlich der zukünftigen Warenbeschaffung trifft, ist in dem vorliegenden Verfahren noch nicht erfolgt.

Der Investor SCP, der von dem russischen Investmentunternehmen Sistema kontrolliert wird, hatte die gesamten ehemals 276 real-Standorte von der Metro erworben und in den vergangenen zwei Jahren vor allem an Kaufland, Edeka und Globus weiterveräußert. Das Bundeskartellamt führte hinsichtlich des Erwerbs durch Edeka und Kaufland umfangreiche Ermittlungen zur Absatz- und Beschaffungsseite durch. Wettbewerbliche Bedenken wurden für mehrere regionale Absatzmärkte festgestellt, so dass nur ein Teil der Standorte übernommen werden durfte. Auf der Beschaffungsseite, also dem Verhältnis des LEH zu seinen Lieferanten, hat das Amt die Übernahmen von Standorten durch Edeka und Kaufland mit der Auflage verbunden, dass Standorte mit einem Beschaffungsvolumen von mindestens 200 Mio. Euro an mittelständische LEH-Unternehmen veräußert werden. Der Erwerb eines Standortpakets durch Globus war wettbewerblich unproblematisch.

Weitere Erwerbe von real-Standorten durch Kaufland bzw. Edeka in den vergangenen zwölf Monaten konnten innerhalb der Monatsfrist freigegeben werden, nachdem die Unternehmen sich hier auf von vornherein wettbewerblich unkritische Standorte beschränkt hatten.