Genug Betrug: Unseriöse Geschäfte mit Kryptowährungen

Vor einem angeblich lukrativen Geschäftsmodell mit Kryptowährungen warnen die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. Per Mail werden beispielsweise gefälschte Online-Artikel der bekanntesten deutschen Boulevardzeitung verschickt, in denen Kriminelle vorgaukeln, selbst Prominente hätten auf diversen Online-Trading-Plattformen Geld investiert und seien innerhalb kürzester Zeit noch reicher geworden. Herhalten muss beispielsweise der Name einer Fernseh-Show, in der mit der Vorstellung von Geschäftsideen Investoren für Produkte gesucht werden. Geworben wird auch über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste. Immer öfter werden Verbraucher:innen auch durch Spam-Mails auf das Geschäftsmodell aufmerksam.

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Genug Betrug: Unseriöse Geschäfte mit Kryptowährungen. pixabay.com ©CryptoTraveler (Creative Commons CC0)

„Wer sich auf die Handelsplattform locken lässt, muss zunächst ein Online-Konto anlegen und dem Anbieter zur Freischaltung des Accounts eine Telefonnummer übermitteln. In einem darauffolgenden Telefonat wird außerdem eine Kopie des Führerscheins angefordert“, informiert Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Im Anschluss kann die erste Investition von 250 Euro per Kreditkarte erfolgen. Und dann beginnt der Telefonterror, bei dem angeblich hoch professionelle Berater zu weiteren Geldeinzahlungen drängen.

Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man unseriöse Geschäftemacher entlarven kann.

Impressum prüfen

Der erste Schritt sollte immer die Prüfung des Impressums sein. Fehlt ein Impressum, gilt es auf jeden Fall Abstand zu nehmen. Hat der Anbieter laut Impressum seinen Sitz im Ausland, kann es schwierig werden, die eigenen Rechte durchzusetzen.

Geschäftsmodell auf seine Transparenz hin prüfen

Erhält man erst nach Kontaktaufnahme oder nach einer Registrierung genauere Informationen über das Geschäftsmodell, ist Misstrauen angesagt. Vor der Einzahlung eines Betrages sollte man sich immer unabhängig beraten lassen.

Vorsicht bei Aufforderungen Freunde zu werben

Wird man aufgefordert, Freunde und Bekannte anzuwerben, sollte man hellhörig werden. Hinter der Aufforderung stecken sogenannte Schneeballsysteme. Diese brauchen eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmenden, denn die Auszahlung an die Mitglieder wird durch die Einzahlung der neu geworbenen Teilnehmer:innen finanziert. Solche Systeme brechen zwangsläufig nach einer gewissen Zeit in sich zusammen.

Auf eine Lizenz achten

Es gilt zu überprüfen, ob es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen handelt. Dies kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin unter https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/start.do abgefragt werden.

Misstrauisch sein und bei Verdacht die Polizei und die BaFin kontaktieren

Wer die Befürchtung hat, auf eine unseriöse Masche hereingefallen zu sein, sollte dies der Polizei melden und Strafanzeige erstatten. Wem ein Angebot suspekt vorkommt, kann die BaFin per E-Mail informieren.
Beschwerden oder Hinweise zu einem Unternehmen, Produkt oder Anbieter können Verbraucher:innen über das Beschwerdeformular der Verbraucherzentrale mitteilen.

Weitere Informationen bieten Verbraucherzentrale und Polizei auf ihren Internetseiten unter folgenden Links:

Weitere Auskünfte, Hilfen und schriftliche Informationen gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale sowie in den Polizeipräsidien.

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