Mindestlohnanhebung droht Einzelhandel zu überfordern

Den aktuellen Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur vorzeitigen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde noch im Jahr 2022 lehnt der Handelsverband Deutschland (HDE) ab. Der HDE warnt vor einer Überforderung der Branche und der Unterwanderung der Mindestlohnkommission.

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Mindestlohnanhebung droht Einzelhandel zu überfordern. pixabay.com ©Alexsander-777 (Creative Commons CC0)

„Eine solche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns durch den Gesetzgeber käme einer Entmachtung der unabhängigen und zudem paritätisch besetzten Mindestlohnkommission gleich“, betont HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Dies sei ein schwerwiegender Eingriff. Zudem wäre das auch im Hinblick auf das Grundrecht der Tarifautonomie verfassungsrechtlich äußert bedenklich und genau zu überprüfen, denn niedrigere Tariflöhne würden dadurch einfach verdrängt. Hinzu käme eine Verschiebung des übrigen Tarifgitters nach oben. „Die Auswirkungen auf die Tarifverträge wären dieses Mal aufgrund des deutlichen Eingriffs viel dramatischer als noch bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015“, so Genth weiter. Die unabhängige Mindestlohnkommission sei damals vom Gesetzgeber eingerichtet worden, um die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns eben nicht schutzlos den politischen Gezeiten auszusetzen. „Man darf hier jetzt keinen Präzedenzfall schaffen. Den bekommt man später nicht mehr eingefangen“, warnt Genth. Aufgrund der Einschränkungen durch 2G beim Einkaufen im Nichtlebensmittelhandel sowie des abermals schlechten Weihnachtsgeschäfts für viele stationäre Händler drohe vielerorts eine akute Überforderung der Arbeitgeber im Einzelhandel. „Große Teile der Branche im stationären Non-Food-Handel kämpfen mit den Auswirkungen der Pandemie. Das Letzte, was diese Unternehmen jetzt gebrauchen können, ist die Aussicht auf unverhältnismäßig stark steigende Personalkosten“, so Genth. Bereits zum 1. Januar 2022 sei der gesetzliche Mindestlohn um 22 Cent auf jetzt 9,82 Euro pro Stunde angestiegen. Zum 1. Juli 2022 steige der gesetzliche Mindestlohn dann ohnehin nochmals auf 10,45 Euro pro Stunde.

Den Vorwurf der Politik, die Sozialpartner hätten sich in der Vergangenheit nicht ausreichend um die Steigerung der branchenübergreifend rückläufigen Tarifbindung bemüht, hält der HDE für viel zu kurz gegriffen. Die Gründe für die sinkende Attraktivität von Tarifbindung seien anerkanntermaßen sehr breit gefächert. „Klar ist aber, dass ein zunehmendes Maß an staatlicher Regulierung einen erheblichen Anteil an der rückläufigen Tarifbindung hatte“, erklärt Genth. Die Gestaltungskräfte der Sozialpartner seien dadurch massiv eingeschränkt worden. Im Übrigen lägen bereits seit Längerem konstruktive Vorschläge des HDE und weiterer Arbeitgeberverbände auf dem Tisch. Es gelte, einen Ansatz für die Steigerung der Attraktivität von Tarifbindung zu finden, ohne dabei aber die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie zu beschädigen. Hierzu gehört aus Sicht des HDE vor allem die Schaffung einer Option zur modularen Tarifbindung und auch weiterer Öffnungsklauseln im Gesetz. „Wir halten den im Koalitionsvertrag angekündigten Sozialpartnerdialog zur Steigerung der Tarifbindung für den richtigen Weg und würden uns als Verband sehr gern konstruktiv daran beteiligen, so Genth.