EU-Kommission startet öffentliche Konsultation zum Europäischen Gesetz zur Medienfreiheit

Im zweiten Halbjahr 2022 will die EU-Kommission einen europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit vorlegen. Heute (Montag) hat sie dazu eine öffentliche Konsultation veröffentlicht und bittet alle interessierten Kreise um Meinungen, Fakten und Daten. Beiträge können bis zum 21. März 2022 über das Portal „Ihre Meinung zählt“ eingereicht werden. „Unabhängige Medien sind Wächter über unsere Demokratie. Die Medien müssen in der Lage sein, die Mächtigen zur Rechenschaft zu ziehen, und sie müssen im Dienste aller Bürgerinnen und Bürger stehen. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Werte der Freiheit, Unabhängigkeit und Pluralität der Medien in Europa intakt bleiben. Dies wird unsere Richtschnur bei der Ausarbeitung des europäischen Rechtsakts zur Medienfreiheit sein“, sagte die für Werte und Transparenz zuständige Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová.

mic 1132528 1280
EU-Kommission startet öffentliche Konsultation zum Europäischen Gesetz zur Medienfreiheit. pixabay.com ©Skitterphoto (Creative Commons CC0)

„Aber bevor wir dies tun, müssen wir Ansichten und Fakten zusammenzutragen und gemeinsam über den besten Ansatz nachdenken, mit dem wir sicherstellen können, dass die europäischen Medien das bestmögliche Umfeld haben, um ihrer wichtigen gesellschaftlichen Rolle gerecht zu werden“, so Věra Jourová weiter.

Die Konsultation hat drei Hauptabschnitte in Bezug auf die Medienmärkte: Der erste Abschnitt betrifft die Transparenz und Unabhängigkeit (z. B. Kontrolle von Transaktionen auf dem Medienmarkt, Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Mediensektor und Messung der Reichweite), der zweite die Bedingungen für ein gesundes Funktionieren der Medien (z. B. Wahrnehmung der Meinungsvielfalt durch die Öffentlichkeit, Medieninnovation auf dem EU-Markt) und der dritte die gerechte Zuweisung staatlicher Mittel (z. B. Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien, Transparenz und gerechte Verteilung staatlicher Werbung).

Hintergrund

Wie im Arbeitsprogramm der Kommission für 2022 angegeben, soll der europäische Rechtsakt zur Medienfreiheit im dritten Quartal 2022 verabschiedet werden. Er wird auf der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste beruhen, die bereits Vorschriften über die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden im Medienbereich enthält, auf die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich hinwirkt und anerkennt, dass redaktionelle Entscheidungen frei von äußeren Eingriffen sein sollten. Schwerpunkt der Initiative ist die Beseitigung von Hindernissen für die Einrichtung und beim Betrieb von Mediendiensten. Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Förderung des Binnenmarkts im Mediensektor, um die Freiheit und den Pluralismus der Medien auf diesem Markt zu wahren. Sie steht im Einklang mit den Bemühungen der EU um die Förderung der demokratischen Teilhabe, die Bekämpfung von Desinformation und die Unterstützung freier und unabhängiger Medien, wie im Europäischen Aktionsplan für Demokratie vorgesehen. Die Initiative wird insbesondere die kürzlich angenommene Empfehlung zum Schutz, zur Sicherheit und zur Handlungskompetenz von Journalisten, das vorgeschlagene Legislativpaket über digitale Dienste und die bevorstehende Initiative zum Schutz von Journalisten und Rechteverteidigern vor Klagemissbrauch (SLAPP-Klagen) ergänzen. Außerdem wird der europäische Rechtsakt zur Medienfreiheit mit Maßnahmen in Bezug auf die Tragfähigkeit, die Resilienz und den digitalen Wandel des Mediensektors einhergehen, die im Rahmen des Aktionsplans für die Medien und den audiovisuellen Sektor durchgeführt werden.

Zuvor war am 21. Dezember 2021 schon eine erste Aufforderung zur Stellungnahme in Bezug auf den europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit eingeleitet worden, um Ansichten und Einblicke zu aktuellen und sich neu abzeichnenden Problemen im Zusammenhang mit der Initiative, aber auch zu möglichen politischen Ansätzen, Optionen und Auswirkungen zusammenzutragen.