Bundesnetzagentur empfiehlt Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten als Weihnachtsgeschenk

Die Bundesnetzagentur warnt in den letzten Tagen vor Weihnachten vor intelligentem Spielzeug oder vernetzten Alltagsgegenständen mit versteckter Kamera oder verstecktem Mikrofon. Sie greifen in die Privatsphäre der Nutzer oder der Personen in der Umgebung ein. Deshalb heißen sie Spionagegeräte.

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Bundesnetzagentur empfiehlt Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten als Weihnachtsgeschenk. pixabay.com ©geralt (Creative Commons CC0)

„Diese Produkte sind in Deutschland verboten, wenn sie zusätzlich Audio- oder Bilddateien an ein mobiles Endgerät weiterleiten können. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Gerade in der Vorweihnachtszeit sind smarte Produkte und Spielzeuge stark nachgefragt. Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, die Produktbeschreibung vor dem Kauf genau zu lesen.“

Bei diesen Produktkategorien ist Vorsicht geboten

Verfügt etwa eine Smartwatch neben einer normalen Telefonfunktion über eine Abhörfunktion, oft bezeichnet als „voice monitoring“, „Babyphonefunktion“, „one-way conversation“, oder eine verdeckte Kamera, ist diese in Deutschland verboten. Das Mikrofon bzw. die Kamera der Smartwatch kann in diesen Fällen entweder per App oder per SMS-Befehl aktiviert werden. Alle Stimmen und Geräusche im Umfeld der Uhr können dann von einem Dritten mitgehört werden. Weder der Träger der Uhr noch die Gesprächspartner des Uhrenträgers können dies erkennen.

Augen auf beim Kauf von Saugrobotern mit Kamera und/ oder Mikrofon

Saugroboter könnten verboten sein, wenn sie heimlich Bilder bzw. Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können. Entscheidend ist dabei, dass die Saugroboter weder akustische noch visuelle Hinweise geben, die eine Aufnahme für einen Dritten erkennen ließe. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit mehrere Produkte am Markt.

Smarte Produkte sind in Deutschland verboten, wenn mit ihnen Gespräche einer anderen Person mitgehört oder Menschen heimlich beobachtet werden können und ein Zugriff aus der Ferne möglich ist. Beispiele hierfür sind per App gesteuerte Roboter oder alltagserleichternde Assistenzsysteme. Gleiches gilt für vernetztes Spielzeug wie beispielsweise ein ferngesteuertes Auto mit versteckter Kamera. Diese überträgt Bilder an ein Endgerät. Vorsicht ist insbesondere bei Spielzeugen geboten, die sich mit dem Internet verbinden.

Man sollte auch auf den Kauf von GPS-/GSM-Trackern verzichten, die über eine Abhörfunktion verfügen. Diese kann per App oder SMS-Befehl aus der Ferne aktiviert werden, sodass sie grundsätzlich jeder nutzen kann, der Kenntnis von der Telefonnummer der SIM-Karte des GPS-/GSM-Trackers hat.

Besonders heimtückisch sind Produkte, die wie Alltagsgegenstände aussehen und unbemerkt Bild und Ton aufnehmen können. Dabei sind der Bundesnetzagentur in der letzten Zeit Duftspender oder Taschentuchboxen aufgefallen.

Darauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf der genannten Produkte besonders achten

  1. Verfügt das Produkt über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?
  2. Werden Bild- oder Audiodateien kabellos an Dritte übertragen, ohne dass der Aufgenommene davon Kenntnis oder die Aufnahmesituation unter Kontrolle hat?
  3. Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden? In all diesen Fällen ist das Produkt verboten.

Die Bundesnetzagentur rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich vor dem Kauf von vernetzten Alltagsgegenständen über deren genaue Funktionsweise zu informieren. Außerdem sollten die Produktbeschreibung und Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps genau geprüft werden.

Im laufenden Jahr 2021 wurden über 4.600 verbotene Produkte auf Bertreiben der Bundesnetzagentur auf Internet-Plattformen gelöscht (2020: 2.170 verbotene Produkte).