Russlands Generalstaatsanwaltschaft will Kryptowährung als Eigentum im Strafrecht anerkennen

Die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation hat einen Gesetzentwurf zur Anerkennung von Kryptowährungen und anderen virtuellen Vermögenswerten als Eigentum vorbereitet. Die rechtliche Definition wird in Gerichtsverfahren im Rahmen des Strafgesetzbuches verwendet werden, erklärte der russische Generalstaatsanwalt Igor Krasnow in der Staatsduma, dem Unterhaus des Parlaments.

law 1991004 960 720
pixabay.com ©witwiccan (Creative Commons CC0)

Krasnow äußerte sich auch besorgt über die zunehmende Nutzung moderner Finanztechnologien zur Begehung von Straftaten, die seiner Ansicht nach durch bestehende Lücken in der rechtlichen Regelung dieses speziellen Bereichs erleichtert wird. Von der Nachrichtenagentur Interfax zitiert, führte er weiter aus: “Der Status von Online-Plattformen, die die Möglichkeit bieten, Kryptowährungen anonym zu kaufen und zu verkaufen, ist noch nicht geklärt, und die Frage der Einstufung virtueller Vermögenswerte als Eigentum für die Zwecke von Strafverfahren ist noch nicht geklärt.”

Der Generalstaatsanwalt gab bekannt, dass seine Behörde bereits die Initiative ergriffen und einen Gesetzesentwurf zur Regelung dieser Angelegenheit ausgearbeitet hat, und fügte hinzu, dass er dankbar wäre, wenn der Gesetzgeber ihn unterstützen würde. Bislang wurden digitale Währungen wie Bitcoin in mehreren anderen russischen Gesetzen als Eigentum anerkannt, darunter in den Gesetzen über Konkurs und Vollstreckungsverfahren, in der Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche und im Antikorruptionsgesetz.

Im Dezember letzten Jahres wurde der Duma ein Gesetzentwurf vorgelegt, der darauf abzielt, digitale Währungen als Eigentum für Steuerzwecke zu definieren. Der Gesetzentwurf sollte eine gesetzliche Verpflichtung für russische Bürger einführen, den Besitz von Kryptowährungen in ihren Steuererklärungen anzugeben, aber die Gesetzgebung wurde noch nicht verabschiedet, so der Bericht. Bitcoin-Bestände bei Profit Builder müssten demnach auch angegeben werden.

Kryptowährungen sind in der Russischen Föderation nach wie vor nur teilweise reguliert, hauptsächlich durch das Gesetz “Über digitale Finanzanlagen”, das im Januar dieses Jahres in Kraft trat. Während es Begriffe und Regeln in Bezug auf Kryptowährungen und damit verbundene Aktivitäten wie die “Ausgabe digitaler Währungen” einführte, befasst es sich nicht mit anderen Bereichen wie z. B. Krypto-Mining oder Zahlungen.

Während die Idee, Mining als unternehmerische Tätigkeit anzuerkennen, unter den Beamten in Moskau an Unterstützung gewonnen hat, lehnt die Bank von Russland den freien Umlauf von Kryptowährungen in der russischen Wirtschaft weiterhin entschieden ab. Die Leiterin der Währungsbehörde, Elvira Nabiullina, erklärte kürzlich, dass der digitale Rubel, der sich derzeit in der Entwicklung befindet, das ist, was die russischen Bürger tatsächlich brauchen, während sie Kryptowährungen, die, wie sie betonte, Risiken für die Finanzstabilität darstellen, erneut ablehnte.