Steuern sparen: Die besten und legalen Steuertipps

Im November müssen circa 20 Millionen Deutsche beim Finanzamt ihre Einkommenssteuererklärung für das vergangene Jahr 2020 einreichen. Dabei sind sie natürlich stets bestrebt, ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten.

In der Regel sind Verbraucher auf der sicheren Seite, wenn sie ihre Steuererklärung machen lassen, indem sie einen Experten in Form eines Steuerberaters damit beauftragen. Denjenigen, die ihre Steuererklärung in Eigenregie meistern möchten, stehen jedoch ebenfalls zahlreiche Tipps zur Verfügung, mit denen sie auf legalem und effektivem Wege Steuern sparen können. Welche das sind, erklärt der folgende Beitrag.

income tax 491626 1280
Steuern sparen: Die besten und legalen Steuertipps. pixabay.com ©stevepb (Creative Commons CC0)

Pauschale für Home-Office

Im Jahr 2020 wurden zahlreiche Arbeitnehmer durch die Corona-Pandemie gezwungen, im Home-Office zu arbeiten. Mithilfe der Pauschale für das Home-Office können die Kosten, die damit verbunden waren, sowie ein anteiliger Stromverbrauch abgesetzt werden. Diese Regelung ist aktuell auf die Steuerjahre 2021 und 2020 begrenzt.

Von dem zu versteuernden Einkommen werden durch das Finanzamt täglich fünf Euro im Rahmen der Home-Office-Pauschale abgezogen, sodass bei 120 Arbeitstagen bereits 600 Euro zustande kommen. Eingetragen wird die Pauschale im Bereich der Werbungskosten.

Allerdings wird das Home-Office nicht zusätzlich zu der herkömmlichen Werbekostenpauschale angerechnet, was bedeutet, dass kein Vorteil durch die Pauschale entsteht, wenn die Werbungskosten die Grenze von 1.000 Euro nicht überschreiten.

Das Arbeitszimmer

Das Finanzamt setzt strenge Regelungen an, wenn es um das Absetzen eines Arbeitszimmers geht. Das Arbeitszimmer in den heimischen vier Wänden muss so dem Mittelpunkt der betrieblichen beziehungsweise beruflichen Tätigkeit entsprechen. Ist dies der Fall, können in Form von Betriebsausgaben oder Werbungskosten jedoch bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Dieser Betrag gilt dabei pro Nutzer des Raumes.

Angestellte können ihr Arbeitszimmer allerdings grundsätzlich nur von der Steuer absetzen, wenn ihr Arbeitgeber dauerhaft eine Arbeit im Home-Office anordnet. Einzutragen sind diese Kosten ebenfalls in dem Bereich der Werbungskosten.

Die Arbeitsmittel

Unabhängig davon, ob in einer Ecke im Wohnzimmer oder in einem abgetrennten Arbeitszimmer gearbeitet wird – Anschaffungen, die aus beruflichen Gründen erfolgt sind, wie ergonomische Bürostühle, ein Schreibtisch oder ein Computer, können von der Steuer abgesetzt werden. Das gleiche gilt ebenfalls für die Telefon- und Internetkosten.

In diesem Bereich besteht eine sofortige Abzugsfähigkeit bis zu einem Wert von brutto 952 Euro in Form von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Gegenstände mit einem höheren Wert werden über die Dauer ihrer Nutzung abgeschrieben.

Die Pendlerpauschale

Von der Steuer kann auch weiterhin der Hinweg zur Arbeitsstelle abgesetzt werden, wenn der Arbeitstag nicht in Form der Home-Office-Arbeit ausgeführt wurde. Pro Kilometer gibt es als Entfernungspauschale 30 Cent. Es ist dabei unerheblich, mit welchem Verkehrsmittel die Strecke zurückgelegt wurde.

Auf der zweiten Seite der Anlage N ist der einfache Weg zur Arbeit zu erfassen, ebenso wie die jeweilige Anzahl der Arbeitstage.

Die Fahrtkosten

Wenigsten zum Teil haben viele Berufspendler ihr Arbeitsjahr 2020 im Home-Office verlebt. In diesem Jahr muss demnach in vielen Fällen auf die gewohnte Höhe der Steuererstattung verzichtet werden. Ärgerlich ist dies besonders, wenn aufgrund der unsicheren Lage die Zahlungen für Monatsticket dennoch weiter erbracht wurden.

In diesem Zusammenhang besteht ein wertvoller Tipp darin, die tatsächlichen Fahrtkosten von der Steuer abzusetzen. Steuerprogramme bieten in der Regel nämlich nicht nur die Möglichkeit, die Kilometerpauschale anzugeben, sondern auch die tatsächlichen Ausgaben für den Arbeitsweg zu erfassen. Automatisch wird dann die günstigste Variante ausgewählt.