Trusted Shops Abmahnumfrage: Abmahnungen und Kosten leicht gesunken, doch ein Ende ist nicht in Sicht

Im letzten Jahr hat sich Trusted Shops für das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs („Anti-Abmahngesetz“) stark gemacht. Gut ein Jahr nach dem Gesetz zeigt die zehnte Abmahnumfrage: Die Zahl der Abmahnungen ist zum ersten Mal seit Jahren leicht gesunken.

Die gute Nachricht der zehnten Abmahnumfrage von Trusted Shops: Die Zahl der Unternehmen, die in der Vergangenheit abgemahnt wurden, ist gesunken. 30% der Befragten waren davon betroffen – und damit weniger als noch im letzten Jahr (40%). Wiederum 32% dieser insgesamt 1.008 Teilnehmer wurden in den letzten 12 Monaten abgemahnt.

Die häufigsten Abmahngründe in 2021 waren

  • „Verstöße gegen Produktkennzeichnungen“ (17%),
  • „Markenrechtsverletzungen“ (16%),
  • „fehlerhafte Grundpreisangaben“ (12%) und
  • „Urheberrechtsverletzungen“ (9%).

„An den veränderten Abmahngründen zeigt sich die größte Auswirkung des neuen Gesetzes. Bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien haben Mitbewerber nun keine Aussicht mehr auf Ersatz der Aufwendungen für ihre Abmahnung“, ordnet Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, ein. „Shopbetreiber sollten dennoch vorsichtig bleiben, denn vor allem im Bereich Datenschutz mahnen Verbraucherschutzorganisationen und Wettbewerbsverbände neuerdings verstärkt ab.“

Höhe der Vertragsstrafe gestiegen

Die Kosten pro Abmahnung sind in diesem Jahr leicht gesunken und lagen mit durchschnittlich 1.496 Euro fast 300 Euro unter dem Wert von 2020. Gleichzeitig ist jedoch die durchschnittliche Höhe der Vertragsstrafe gestiegen – diese lag 2021 bei einem erstmaligen Verstoß bei satten 3.900 Euro, in 2020 waren es hingegen 3.000 Euro. Die gestiegenen Vertragsstrafen tragen dazu bei, dass sich 30% der Teilnehmer weiterhin in ihrer Existenz bedroht fühlen.

Die häufigsten Abmahner waren mit 50% Mitbewerber mit einem Rechtsanwalt, der IDO-Verband mit 12% und der Verband sozialer Wettbewerb, ebenfalls mit 12%.

Forderung nach Änderungen

Auch in diesem Jahr wurden die Teilnehmer nach Vorschlägen zur Bekämpfung von Abmahnungen befragt. Mehr als die Hälfte fordern, dass Konkurrenten nicht abmahnen dürfen und wünschen sich ein staatliches Kontrollsystem durch Behörden oder zugelassene Verbände. „Ab 1. Dezember 2021 wird ein erster Schritt zur Erfüllung dieser Forderungen gemacht“, erklärt Föhlisch. „Dann tritt eine weitere Änderung durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in Kraft. Demnach müssen Wirtschaftsverbände, die künftig abmahnen wollen (wie z.B. der IDO-Verband), vom Bundesamt für Justiz genehmigt und auf einer Liste eingetragen werden.“

Auf Platz zwei der Wünsche äußern 50% der Befragten, dass Gerichte häufiger missbräuchliche Abmahnungen zurückweisen sollten. Ganze 47% fordern eine Vereinfachung der Gesetze, um unbeabsichtige Verstöße zu vermeiden. Nur 10% finden, dass das neue „Anti-Abmahngesetz“ seine Funktion bereits voll erfüllt.

Der Widerstand gegen Abmahnungen ist mit 59% gleich geblieben. Ganze 67% der Unternehmen konnten sich erfolgreich zur Wehr setzen. Ein korrekt beantragter Widerstand lohnt sich, denn in gut einem Viertel der Fälle hat der Gegner die Abmahnung vollständig zurückgezogen. Wer eine Abmahnung erhält, sollte diese also keinesfalls ignorieren oder ungeprüft unterschreiben, sondern professionell dagegen angehen.

Details zur Trusted Shops-Umfrage:

  • Durchführungszeitraum: 01. Oktober 2021-01. November 2021
  • Teilnehmer: 1.008 Befragte (Online-Händler)
  • Methode: Online-Befragung

Bei der Umfrage handelt es sich nicht um eine repräsentative Umfrage, sondern lediglich um ein Meinungsbild der Online-Händler, die von Trusted Shops oder über die Industrie- und Handelskammern zu der Befragung eingeladen wurden und daran teilgenommen haben.