Bundeskartellamt startet Händlerbefragung im Verfahren gegen Amazon

Das Bundeskartellamt hatte im Mai 2021 ein Verfahren gegen Amazon zur Feststellung einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb nach Maßgabe der neuen kartellrechtlichen Vorschrift des § 19a GWB eingeleitet.

Im Rahmen der Ermittlungen, die insoweit durchgeführt werden, startet das Bundeskartellamt heute eine Online-Befragung von mehr als 400 repräsentativ ausgewählten Dritthändlern, die auf amazon.de Waren in den Produktkategorien „Fashion und Accessoires“, „Elektronik und Computer“ sowie „Spielzeug und Babywaren“ anbieten.

Die Händlerbefragung soll insbesondere Informationen zur Marktstellung des Amazon-Marktplatzes und seiner Bedeutung für den Zugang zu den Einzelhandelsmärkten liefern. Die Händler erhalten per E-Mail den Zugang zu einem kurzen elektronischen Fragebogen. Es wurde eine Internet-gestützte Befragung gewählt, um eine große Zahl von Händlern zu erreichen und eine effiziente Datenauswertung zu ermöglichen.

Bundeskartellamt