Der betriebliche Umweltschutz

Der betriebliche Umweltschutz ist nicht erst seit Beginn des VW-Skandals 2015 ein wichtiges und gleichzeitig kontroverses Thema. Der Staat reguliert und bindet Arbeitgeber gesetzlich an die Einhaltung konkreter Vorgaben im Alltag. Um diesem Rechtskorsett zu entsprechen, müssen sich Unternehmen vor allem mit der Gesetzgebung auskennen und innovative Methoden entwickeln, um die Pariser Klimaziele zu realisieren. Die Sensibilisierung der eigenen Mitarbeiter spielt ebenfalls eine wesentliche Rolle. In Deutschland gibt es kein einzelnes Gesetz, welches den Umweltschutz durch Unternehmen abschließend regelt. Vielmehr handelt es sich um ein Zusammenspiel verschiedener rechtlicher Normierungen, die versuchen die relevanten Faktoren zu kontrollieren und zu begrenzen. Die Gesetzgebung stellt keinen rein ideellen Maßstab dar, die je nach politischer Überzeugung wahlweise umgesetzt werden kann oder nicht. Unternehmen werden bei Verletzung bestehender Rechtsprechung hart sanktioniert. Einerseits haben Vergehen bezüglich des Klimarechts juristische Folgen, die Unternehmen vornehmlich hohe Geldstrafen auferlegen. Diese sind nicht zu unterschätzen und können Konzerne sogar in ihrer Existenz gefährden. Was oftmals jedoch schwerer wiegt, ist der immense Imageschaden, den eine solche Untersuchung nach sich ziehen würde. Die Unternehmen verlieren potenzielle Kunden und das Wohlwollen der Öffentlichkeit. Eine schlechte Reputation, besonders bei einem derartig sensiblen Themenkomplex, hat fatale Folgen. Zur Prüfung der Einhaltung etwaiger rechtlicher Vorgaben und Anordnungen haben sich diverse Interessengruppen und Gremien formiert. Diese decken Verstöße auf – teilweise über die landesimmanenten Grenzen hinaus – und stellen sich diesen entschieden dagegen. Auch wenn ein Unternehmen über Jahre hinweg das Glück hatte, bei Vergehen nicht aufzufliegen, potenziert sich der anschließende Schaden bei weiterem rechtsbrüchigem Verhalten um das Vielfache.

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pixabay.com ©marcinjozwiak (Creative Commons CC0)

Das Beispiel ExxonMobil

Beispielhaft hierfür stehen die Aufdeckungen rund um den weltgrößten Ölkonzern ExxonMobil. Dieser säte jahrelang Zweifel über den menschengemachten Klimawandel und führte somit die Öffentlichkeit in die Irre, wie Forscher der Harvard Universität 2017 herausfanden. 1997 hatte der Ölriese noch fragwürdige Aussagen in der „New York Times“ geschaltet, die behaupteten, dassicht mit absoluter Sicherheit gesagt werden könne, ob und wie stark die Temperatur ansteigen werde und auch die Rolle des Menschen hierbei noch nicht vollends geklärt sei. Journalisten deckten 2015 in der Publikation „Exon the road not taken“ auf, dass der Ölkonzern schon seit Jahrzehnten wusste, dass ihr Geschäftsmodell zu Lasten des Klimas geht. In der Tat liegen die Hochrechnungen von Exxon aus dem Jahr 1982 bezüglich des CO2-Gehalts der Atmosphäre sowie des zu erwartenden Temperaturanstiegs frappierend nah an dem, was tatsächlich eingetreten ist. Mittlerweile ist auch bekannt, dass die Wissenschaftler des Öl-Giganten bereits damals vor einer Verstärkung des Treibhauseffekts und einer Erwärmung der Erdoberfläche warnten. Sie hielten es ebenfalls für wahrscheinlich, dass sich die Niederschlagsmenge verändern und die Polarkappen über die Jahrhunderte schmelzen könnten.

All diese Enthüllungen legen den Schluss nahe, dass ExxonMobil über Jahrzehnte gezielt versucht hat die Klimaforschung zu ihren Gunsten zu manipulieren.

Umwelt Compliance als konstruktive Lösung

Desinformation zu streuen, „Greenwashing“ zu betreiben, Strategien zu entwickeln, mit denen verschiedene Kontrollmechanismen umgangen werden können und damit dem Beispiel skrupelloser Unternehmen zu folgen, sind langfristig dekonstruktiv. Sinnvoller scheint es, innovative und wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln, welche finanzielles Wachstum und Klimaneutralität vereinen. Negativbeispiele wie diese führen zu einem problematischem öffentlichen Narrativ für Unternehmen. Trotz zahlreicher publizierter Fehltritte verschiedenster Konzerne, wird die generelle Stigmatisierung aller Unternehmen als „rücksichtslose Umweltsünder“, diesen nicht gerecht. Die geltende Rechtsprechung ist hochkomplex und für den juristischen Laien nur schwer zu durchdringen. Selbst bei gutem Willen stellt es Unternehmen mitunter vor eine große Herausforderung den bestehenden Anforderungen gerecht zu werden. Aus diesem Grund haben sich vermehrt Dienstleister im Bereich der Umwelt Compliance hervorgetan, welche den Unternehmen hier unter die Arme greifen. Diese kümmern sich stellvertretend für die Unternehmen darum, die rechtlichen Vorgaben, Auflagen und Gesetze einzuhalten. Dabei führen sie zu Beginn eine gründliche Unternehmensanalyse durch, welche die bestehenden Pflichten aufdeckt und gleichsam versucht die Kosten ihrer Erfüllung möglichst gering zu halten. Dadurch wird Umweltschutz wirtschaftlich verträglicher, was im Endergebnis zunehmend auch die Unternehmen motivieren wird, klimaneutral zu produzieren.

Die Hürden einer Verpackungslizenzierung

Exemplarisch kann man die Arbeit der Dienstleister und die Probleme der Konzerne im Umgang mit den für sie entscheidenden Richtlinien, anhand der Lizenzierung von Verpackungen verdeutlichen. Die Hersteller und Händler von Elektronikgeräten haben diesbezüglich eine besondere Verantwortung. Zuallererst sind die Konzerne pauschal dazu verpflichtet, eine Verpackungslizenz zu erwerben. Als Erstinverkehrbringer von Verpackungsmaterialienragen sie dann noch die Verantwortung für die Zurücknahme und das sachgerechte Recycling der verschiedenen Behältnisse. Verankert ist diese Vorgabe in der europäischen Verpackungsrichtlinie. Diese wird noch ergänzt durch weitere, diesen Themenkomplex betreffenden, ausgefertigte Normierungen. Die Unternehmen müssen die Verkaufs- und Umweltverpackungen zur Sammlung und Verwertung bei einem offiziellen dualen System anmelden. Die Dienstleister im Bereich der Umwelt Compliance versuchen ihren Auftraggebern diese Vorgänge möglichst verständlich nahe zu bringen und so Ordnung in das Wirrwarr an Anordnungen, Richtlinien und Gesetzen zu bringen, denn es gibt noch zahlreiche weitere Anforderung wie etwa im Rahmen der WEEE-, RoHS- und REACH-Richtline, welche berücksichtigt werden müssen.