Über die Bedeutung einer einheitlichen MwSt.-ID-Registrierung in der EU

Am 1. Juli 2021 treten neue Mehrwertsteuervorschriften für Verkäufe an Verbraucher im elektronischen Handel in Kraft, die das One Stop Shop System der einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer auf den Fernabsatz im elektronischen Handel ausweiten und One-Stop Shop (IOSS) einführen. Sowohl Ecommerce Europe als auch EuroCommerce begrüßten die Einführung dieser Vereinfachungsmaßnahmen sehr.

Einer der Schwachpunkte der neuen Vorschriften besteht jedoch darin, dass sie die Frage der MwSt-Registrierung von Verkäufern, die in mehreren Mitgliedstaaten Lagerbestände halten, um möglichst nahe am Verbraucher zu sein, nicht behandeln. In der Praxis müssen E-Händler nach wie vor in jedem EU-Land, in das sie Waren versenden oder in dem sie Lagerbestände halten, ihre ausländischen MwSt-Registrierungen aufrechterhalten. Um dieses Problem zu lösen, empfehlen Ecommerce Europe und EuroCommerce den politischen Entscheidungsträgern, das bestehende MwSt.-OSS auf alle Warensendungen auszudehnen, bei denen der Verkäufer nicht im Land der Besteuerung ansässig ist, und zwar insbesondere auf:

  1. die grenzüberschreitende Verbringung des eigenen Warenbestands innerhalb der EU,
  2. Inlandsverkäufe über Vertriebszentren durch einen Verkäufer, der nicht in diesem EU-Land ansässig ist.

Luca Cassetti, Generalsekretär von Ecommerce Europe, kommentierte: „Die neue Mehrwertsteuer-OSS und das IOSS sind eine Erfolgsgeschichte und ein Meilenstein in den Bemühungen der EU, die Mehrwertsteuergesetzgebung zu vereinfachen. Unternehmen mit mehreren Lagern in EU-Ländern müssen sich jedoch immer noch in jedem Land, in dem sie lagern, für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Dies ist kostspielig und mühsam, insbesondere für KMU. Die Einführung einer einzigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch die Ausweitung des bestehenden MwSt.-Ordnungssystems würde die Verwaltungsverfahren erheblich reduzieren und den Unternehmen helfen, im EU-Binnenmarkt erfolgreich zu sein.

Christian Verschueren, Generaldirektor von EuroCommerce, kommentierte: „Da die Einzelhändler die Hauptsteuerschuldner sind, haben wir immer alle Bemühungen unterstützt, die Einhaltung der Mehrwertsteuer in der EU zu erleichtern. Das Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel hat viel gebracht, aber es gibt noch einige Hindernisse. Wir freuen uns auf die Initiative der Kommission zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter, die in den kommenden Monaten vorgelegt werden soll, und hoffen, dass sie die Gelegenheit nutzen wird, um die verbleibenden Hindernisse für den digitalen Handel zu beseitigen und das Mehrwertsteuer-OSS auf die EU-weite Lagerung und den Weiterverkauf auszuweiten.“

Ecommerce Europe und EuroCommerce unterstützen voll und ganz das in ihrem Paket für faire und einfache Steuern dargelegte Ziel der Europäischen Kommission, die mehrwertsteuerlichen Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel in der EU weiter abzubauen und eine Gesetzesinitiative zur Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie und zur Einführung einer einheitlichen Mehrwertsteuerregistrierung in der EU zu verabschieden.

Ecommerce Europe und EuroCommerce haben gemeinsam eine neue Website mit Materialien, einem informativen Video und Kommunikationsinstrumenten eingerichtet, um das Bewusstsein für die Vorteile einer einheitlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Europa zu schärfen und der Veröffentlichung der Kommissionsvorlage bereits im Jahr 2022 Priorität einzuräumen.

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