Neue Grenzerfahrung für Amazon-Händler: Was bringt die EU-Mehrwertsteuerreform One Stop Shop?

Bei der Abrechnung der Mehrwertsteuer für Exportwaren stoßen Online-Händler regelmäßig an ihre Grenzen. Verschiedene Tools helfen ihnen dabei, Herr der Lage zu werden und sie richtig zu berechnen und auszuweisen. Das ist auch dringend nötig, denn die große EU-Mehrwertsteuerreform ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Sie verpflichtet genau solche Online-Händler zur Abgabe einer EU-weit einheitlichen Umsatzsteuervoranmeldung. Aber was ist die One Stop Shop genannte Mehrwertsteuerreform genau? Und sind Amazon-Händler davon überhaupt betroffen?

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pixabay.com ©stevepb (Creative Commons CC0)

Was ist der One Stop Shop?

Um es einmal ganz kurz zu fassen: One Stop Shop verpflichtet alle Online-Händler, die EU-weit ihre Waren vertreiben, zu einer einheitlichen Umsatzsteuererklärung. Was zunächst nach einer weiteren bürokratischen Hürde klingt, ist tatsächlich eine enorme Erleichterung. Denn bislang mussten Händler, die ihre Waren in viele Länder Europas verkauft haben, mit genauso vielen Steuerrechtsregelungen genauestens befassen. Und diese Regelungen, die ja größtenteils noch aus den 1990er Jahren stammen – also aus einer Zeit, als das Internet erst ganz am Anfang seiner Kommerzialisierung stand –  waren nicht für spezifischen Anforderung des heutigen Online-Handels ausgelegt.

Die Idee hinter der neuen Regelung klingt wie eine Wohltat: Anstatt sämtlichen, teilweise recht unterschiedlichen steuerlichen Bestimmungen der jeweiligen Zielländer vollumfänglich entsprechen zu müssen, reicht es für den Online-Händler nun aus, einzig die Umsatzsteuer-Compliance am Ort der Versendung zu erfüllen. Eben “One” Stop Shop im besten Sinne. Ein ungemein attraktiver Nebeneffekt dürfte dabei zudem der Wegfall der Sprachbarriere sein.

Was ändert sich noch?

Darüber hinaus warten weitere Vereinheitlichungen. Beispielsweise lag die Lieferschwelle für die Umsatzsteuerabgabe bei Exportumsätzen in den Ländern Luxemburg, Deutschland und den Niederlande bei 100.000 Euro, bei allen anderen aber schon bei 35.000 Euro. Bei Umsätzen darüber hinaus war eine Umsatzsteuerabgabe in dem jeweiligen Land in Höhe von 17 bis 27 Prozent fällig. Und damit auch eine Steuerregistrierung bei den Finanzämtern in den jeweiligen Lieferländern.

Seit dem 1. Juli müssen sich die Händler nur noch im Herkunftsland der Waren oder Dienstleistungen registrieren und können von dort aus auch die Umsätze in andere Lieferländer zentral versteuern. Das gilt für innergemeinschaftliche Fernverkäufe ab einem Netto-Schwellenwert von 10.000 Euro pro Kalenderjahr.

Online-Händler in der Pflicht

Soweit, so gut. Etwas komplizierter wird der Fall allerdings, wenn die Ware, die ein Händler verkauft, in verschiedenen Ländern gelagert wird. Da sehen die EU-Bestimmungen weiterhin vor, dass die Waren dort, wo sie gelagert werden, auch steuerlich zu registrieren sind – gerade für viele Amazon-Händler ein beachtliches Handicap. Denn es betrifft einen neuralgischen Punkt im Geschäftsmodell des Konzerns: dem sogenannten Commingling. Dabei zählt das Commingling genannte System zu den absoluten Stärken der Amazon-Logistik – zumindest aus Verbrauchersicht.

Die Zielsetzung dahinter ist klar: Jeder Endverbraucher soll so schnell wie irgend möglich beliefert werden. Und das bedeutet in letzter Konsequenz, das Amazon auch identische Produkte unterschiedlicher Händler nach eigenem Ermessen tauscht und an unterschiedliche Standorte verschiebt.

Das Problem mit der Lagerung

Zwar profitieren natürlich auch die Händler von Amazons enorm starken und flexiblen Logistiksystem, weil es in punkto Schnelligkeit und Verfügbarkeit der Waren hoch zufriedene Kunden generiert. Aber eben genau hinter dieser Flexibilität verbergen sich einige Fallstricke. Denn diese Händler verkaufen ja nicht direkt an den Endverbraucher, sondern nutzen dazwischen Amazon als Marktplatz. Damit diese Ware nun auch zügig zum Endverbraucher gelangt, folgt nun ein ständiges Wechseln und Rochieren der Ware durch sämtliche Lagerorte innerhalb der EU.

Diese grenzüberschreitende Umlagerung von Waren ist steuerlich aber nichts anderes als eine innergemeinschaftliche Verbringung ins Ursprungsland. Und das hat zur Folge, dass eine Umsatzsteuerregistrierung in Polen, Tschechien, Frankreich, Italien oder Deutschland,  erforderlich sein wird.

Den Verbraucher freut’s: Er profitiert von einer maximal hohen Verfügbarkeit sämtlicher Waren und einem beeindruckend schnellen Lieferservice. Auf der anderen Seite steht aber ein Händler, der sich in punkto Steuererklärung schon mal auf eine nicht unerhebliche Mehrarbeit einstellen kann. Denn gerade Anbieter mit einer großen Sortimentsvielfalt können die Umlagerung ihrer Waren wenig bis gar nicht steuern. Wenn man jetzt noch bedenkt, dass sowohl die Lieferung, als auch die Lagerung und der Erwerb nicht im Namen Amazons, sondern im Namen des jeweiligen Händlers erfolgt, ahnt man schon, welches bürokratische Monster hier dem Amazon-Händler auflauert.

Amazon Seller Central: Lösung mit Lücken

Freilich versucht Amazon mit seinem Umsatzsteuer-Berechnungsservice Abhilfe zu schaffen. Gegen eine Gebühr von 400 Euro pro Jahr wird in der sogenannten Seller Central die Umsatzsteuerregistrierung sowie die Steuererklärung samt Einreichung übernommen. Allerdings nur für eine enge Auswahl an Ländern. Dazu zählen Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und Tschechien.

Bei Lieferungen in andere Länder stehen die Händler außen vor. Genau für die bietet zum Beispiel das Unternehmen hellotax eine starke Alternative. Denn im Gegensatz zur Seller Central finden Händler hier Lösungen für Lieferungen in alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – inklusive Benachrichtigungen, wenn gewisse Lieferschwellen überschritten werden.

Fazit

Insgesamt verspricht der One Stop Shop für den Online-Handel deutliche Erleichterung bei der Umsatzsteuererklärung. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail. Und von denen sind gerade Amazon-Händler besonders betroffen. Wer sich im internationalen Steuerrecht etwas besser auskennt, für den stellt Amazon mit seinem Seller Center dennoch einen guten Service bereit. Denn der Umsatzsteuer-Berechnungsservice deckt viele der wesentlichen Grundlagen für die Umsatzsteuervoranmeldung für den innergemeinschaftlichen Handel ab.

Wer sich hingegen mit den innereuropäischen Steuerregeln weniger gut auskennt, fährt mit dem Service von hellotax besser. Nicht zuletzt, weil das Unternehmen eine ganzheitliche Lösung anbietet und im Bedarfsfall auch einen persönlichen Ansprechpartner bereit hält.

Frank